Das Baurekursgericht ist in einem am 15. Dezember veröffentlichten Entscheid zum Schluss gekommen, dass auf den nächtlichen Viertelstundenschlag der Wädenswiler Kirche zu verzichten ist, weil er den Schlaf der Anwohner übermässig beeinträchtige. Die Kirche darf aber weiterhin zur vollen Stunde läuten. Damit werde einerseits die lärmrechtliche Situation verbessert und andererseits die Tradition in genügendem Umfang berücksichtigt, so das Gericht.
Bis anhin stützten die Gerichte mehrheitlich den nächtlichen kirchlichen Glockenschlag, weil er zur Tradition gehöre und die Bevölkerung das Läuten schätze. Auch die Wädenswiler Behörden und die Kirche argumentierten so. Für Wädenswil könne die Tradition aber nicht im gleichen Mass geltend gemacht werden, so das Baurekursgericht, Wädenswil weise städtische Verhältnisse auf.
Das Gericht beruft sich bei diesem Entscheid auf eine neue ETH-Studie zum Thema «Nocturnal church bell noise». Diese hält fest, dass bereits Immissionen von 40 dB (A) zu Schlafstörungen führten. Ob Gemeinde und Kirche das Urteil akzeptieren, ist offen. Es ist noch nicht rechtskräftig.