Evangelische Kirche in Deutschland

Zahlungen an Missbrauchsopfer neu geregelt

Betroffene sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und Diakonie sollen künftig einheitliche Anerkennungsleistungen erhalten. Betroffene sprechen von einem «Durchbruch».

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) will ein einheitliches Modell für finanzielle Leistungen an Missbrauchsopfer einführen. Eine dafür notwendige Richtlinie hat der Rat der EKD einstimmig beschlossen, wie es in einer Mitteilung heisst. Vertreter der Betroffenen bezeichneten die Einigung als «Durchbruch». Bis zum 1. Januar 2026 soll die Richtlinie in allen 20 Landeskirchen und 17 diakonischen Landesverbänden umgesetzt werden.

Demnach besteht die Entschädigung aus einer pauschalen Summe in Höhe von 15’000 Euro, wenn es sich um eine strafrechtlich relevante Tat handelt, sowie einer individuellen Leistung. Damit wolle die Kirche individuelles Leid und Spätfolgen anerkennen. Es soll keine Obergrenze für die Zahlungen geben.

Unabhängige Anerkennungskommissionen, in denen ein Richter oder eine Richterin sitzen, sollen anhand eines Kriterienkatalogs über die Leistungshöhe entscheiden. Betroffene können zudem entscheiden, ob sie die Leistung als Einmalzahlung oder in mehreren Teilzahlungen beziehen. Betroffene erhalten das Recht auf ein Gespräch vor der Kommission.

Bisher gebe es in Deutschland keine so weitgehende Anerkennung des erlittenen Leids und der Traumaspätfolgen durch sexualisierte Gewalt, sagte der Sprecher der Betroffenen im Beteiligungsforum sexualisierte Gewalt von EKD und Diakonie, Detlev Zander. Die neue Richtlinie sei das Ergebnis «intensiver Verhandlungen». Seit gut zwei Jahren hatten das Beteiligungsforum, in dem alle Fragen zum Thema sexualisierter Gewalt beraten werden, die Landeskirchen und die Diakonie über einheitliche Standards bei den Anerkennungsleistungen verhandelt. (epd/ no)

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