Evangelische Kirche in Deutschland
Zahlungen an Missbrauchsopfer neu geregelt
Demnach besteht die Entschädigung aus einer pauschalen Summe in Höhe von 15’000 Euro, wenn es sich um eine strafrechtlich relevante Tat handelt, sowie einer individuellen Leistung. Damit wolle die Kirche individuelles Leid und Spätfolgen anerkennen. Es soll keine Obergrenze für die Zahlungen geben.
Unabhängige Anerkennungskommissionen, in denen ein Richter oder eine Richterin sitzen, sollen anhand eines Kriterienkatalogs über die Leistungshöhe entscheiden. Betroffene können zudem entscheiden, ob sie die Leistung als Einmalzahlung oder in mehreren Teilzahlungen beziehen. Betroffene erhalten das Recht auf ein Gespräch vor der Kommission.
Bisher gebe es in Deutschland keine so weitgehende Anerkennung des erlittenen Leids und der Traumaspätfolgen durch sexualisierte Gewalt, sagte der Sprecher der Betroffenen im Beteiligungsforum sexualisierte Gewalt von EKD und Diakonie, Detlev Zander. Die neue Richtlinie sei das Ergebnis «intensiver Verhandlungen». Seit gut zwei Jahren hatten das Beteiligungsforum, in dem alle Fragen zum Thema sexualisierter Gewalt beraten werden, die Landeskirchen und die Diakonie über einheitliche Standards bei den Anerkennungsleistungen verhandelt. (epd/ no)