Bei der Auseinandersetzung geht es um die Veröffentlichung eines Fotobandes. Der Westschweizer Fotograf Christian Lutz hatte ein Jahr lang – mit Erlaubnis – ICF-Gottesdienste fotografisch begleitet. Eine Auswahl der Bilder wollte er im Fotoband «In Jesus‘ Name» veröffentlichen.
Damit waren 21 abgebildete ICF-Mitglieder nicht einverstanden. Sie monierten, der Fotograf hätte ihnen im Vorfeld der Veröffentlichung die Bilder vorlegen sollen. Per vorsorglicher Massnahme erreichten sie Ende 2012 ein Publikationsverbot.
Lutz stellte schliesslich einen Teil der Bilder – mit Balken über den Gesichtern – in einem Museum in Lausanne aus. Die Kläger wollten daraufhin erreichen, dass der Fotograf keine Bilder mehr ohne ihre Einwilligung veröffentlichen dürfe.
Am Dienstag nun willigte der Klägeranwalt in einen Rückzug der wenig aussichtsreichen Klagen ein, wie die Anwältin von Lutz und der Rechtsvertreter der Kläger zur Nachrichtenagentur sda sagten. Beim ICF wies man darauf hin, es liege noch kein rechtskräftiger Entscheid vor. Die Kläger hätten nun fünf Tage Zeit, um allenfalls den Rückzug zu annullieren und ihr weiteres Vorgehen festzulegen.