Strafverfahren gegen Kirchgemeindepräsident eingestellt

Helmuth Werner, ehemaliger reformierter Kirchgemeindepräsident in der Stadt Zürich, ist entlastet. Das Strafverfahren gegen ihn wegen Nötigung und Drohung wurde eingestellt.

Helmuth Werner war Präsident der reformierten Kirchgemeinde Industriequartier in der Stadt Zürich. (Bild: zVg/Reformierte Kirche Kanton Zürich)

Bei den verschiedenen Vorwürfen fehlte es entweder an den objektiven und/oder subjektiven Tatbestandsmerkmalen, wie die Staatsanwaltschaft schreibt. Gleichzeitig erfolgte noch ein Strafbefehl wegen mehrfachen Vergehens gegen das Waffengesetz. Die zuständige Staatsanwaltschaft I bestätigte am Montag entsprechende Meldungen in verschiedenen Medien.

Helmuth Werner wurde wegen Besitzes verbotener Waffen mit 30 Tagessätzen zu 300 Franken und einer Busse von 2000 Franken bestraft. Die Geldstrafe wurde aufgeschoben mit einer Probezeit von zwei Jahren.

Werner war Präsident der reformierten Kirchgemeinde Industriequartier in der Stadt Zürich, bis er im Sommer 2013 vom Kirchenrat wegen Nötigung und ungetreuer Geschäftsführung angezeigt und suspendiert wurde. Daraufhin sass Werner zwei Wochen in Untersuchungshaft. Vorgeworfen wurden ihm «unhaltbare Personalführung» und «deutliche Kompetenzüberschreitungen». (sda)