An den heutigen Regeln zum Schwangerschaftsabbruch – der vom Volk bestätigten Fristenregelung – will das Parlament nicht rütteln. Die kleine Kammer lehnte die Volksinitiative aus religiösen Kreisen ab. Aufgrund der deutlichen Verhältnisse kam es nicht einmal zu einer Abstimmung über die Initiative.
Die Krankenversicherung soll damit auch weiterhin für straflose Abtreibungen aufkommen, die mit jährlichen Kosten von weniger als 8 Millionen Franken nur einen Bruchteil der gesamten Ausgaben im Gesundheitswesen verursachen. Die Stimmbevölkerung habe 2002 mit 72 Prozent Ja auch explizit die Kostenübernahme befürwortet, sagte Christine Egerszegi (FDP/AG) namens der vorberatenden Kommission.
Felix Gutzwiller (FDP/ZH) bezeichnete die heutige Regelung als «gute Lösung», die sogar zu einer rückläufigen Zahl an Schwangerschaftsabbrüchen geführt habe, besonders bei jungen Frauen. Urs Schwaller (CVP/FR) fügte hinzu: «Es gibt keinen Grund, die Diskussion nochmals zu führen, die vor zehn Jahren geführt wurde.
Auch der Bundesrat lehnt die Volksinitiative ab. Der Bundesrat sei zum Schluss gekommen, dass die heutige Regelung nicht in Frage gestellt werden solle, sagte Gesundheitsminister Alain Berset. Schon heute sei eine Abtreibung nicht «einfach so» zu haben, sondern bedürfe einer vorgängigen Beratung bei einem Arzt.
Der Nationalrat hatte die Initiative in der Frühlingssession nach mehrstündiger emotionaler Debatte ebenfalls wuchtig abgelehnt. Ja stimmten Teile der SVP sowie einzelne Vertreter der CVP. Die Initiative kann somit zur Abstimmung kommen.