Nach einer mehrstündigen Debatte in zwei Lesungen über den Gesetzestext hat das Parlament der städtischen Reformierten die neue Kirchgemeindeordnung mit vier Gegenstimmen deutlich angenommen. Der Gesetzestext soll die rechtliche Grundlage für die neue Kirchgemeinde Zürich bilden, zu der sich 32 städtische Kirchgemeinden auf den 1. Januar 2019 zusammenschliessen.
Die Kirchgemeindeordnung sieht unter anderem die Schaffung eines Kirchenparlaments von 45 Mitgliedern sowie die Aufteilung des Stadtgebiets in zehn Kirchenkreise vor, wie es in einer Mitteilung vom 21. Juni heisst. Sowohl für das Kirchenparlament als auch die Pfarrpersonen ist eine Volkswahl vorgesehen.
Keine Präambel
Trotz drei Vorschlägen wird es in der Gemeindeordnung keine Präambel haben. Abgeordnete der Kirchenpflege sowie der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission haben eine Amtszeitbeschränkung auf drei Wahlperioden – also auf höchstens 12 Jahre. Neu soll mindestens je eine Pfarrperson im Kirchenkreis wohnen müssen.
Das letzte Wort zur Kirchgemeindeordnung hat die reformierte Stimmbevölkerung am 25. November 2018 in einer Urnenabstimmung.
Eine halbe Million Franken für Ausstellung
Die Abgeordneten genehmigten die Jahresrechnung 2017, die mit einem Minus von 1,2 Millionen Franken schliesst. Dies entspräche ziemlich genau dem Budget und erscheine angesichts des vorhandenen Eigenkapitals des Stadtverbandes verkraftbar, heisst es in der Mitteilung weiter. Auch wurde einem Kredit von rund 500’000 Franken für eine Ausstellung der Schriftensammlung im Grossmünster anlässlich des Reformationsjubiläums zugestimmt.
Am Ende der Sitzung wurden fünf Mitglieder des Verbandsvorstands mit Blumen und Applaus verabschiedet. Es sind dies: Monika Frieden (Ressort Theologisches und Ökumene), Hans-Rudolf Frischknecht (Spitalseelsorge), Matthias Hubacher (Bauten und Liegenschaften), Daniela Jerusalem-Stucki (Kultur und Spiritualität) und Martin Zollinger (Finanzen, Vizepräsident). (bat)