Die Regierung schlägt dem Parlament vor, den Staatsbeitrag um 400‘000 auf 3,7 Millionen Franken zu kürzen, unter Beibehaltung der Indexierung. Damit folgt er dem Abstimmungsergebnis vom vergangenen November. Damals hatten die Stimmberechtigten im Sinne der Kirchen entschieden, den Teuerungsausgleich nicht zu streichen.
Die Kürzung um 400‘000 Franken war bei den Kirchen grundsätzlich unbestritten. Der Regierungsrat weist in seiner Vorlage aber darauf hin, dass laut einem externen Bericht bei den Kirchenbeiträgen weiteres Sparpotenzial vorhanden sei.
Im Weiteren schlägt der Regierungsrat eine Anpassung des Verteilschlüssels vor. Zwei Prozent der Beiträge sollen aus demographischen Gründen neu von der reformierten Kirche zur katholischen Kirche umverteilt werden.
Der Kanton Schaffhausen entrichtet seit 1983 den drei anerkannten Landeskirchen einen indexierten Staatsbeitrag.