Reformierte TG: Synode diskutierte über Konfirmationsort

Wollen Eltern ihr Kind nicht in der Kirchgemeinde ihres Wohnorts konfirmieren lassen, soll die abgebende Wohnort-Kirchgemeinde mitreden können. So sieht es die Thurgauer evangelische Synode, die am 23. September in Kreuzlingen die neue Kirchenordnung in erster Lesung beraten hat.



Gemäss Medienmitteilung vom 24. September habe die Synode der vorberatenden Kommission einen zusätzlichen Auftrag erteilt: Sie soll einen Vorschlag unterbreiten, wie die Wohnort-Kirchgemeinden von Konfirmanden in den Entscheid einbezogen werden sollen, wenn Eltern wünschen, dass ihr Kind den Konfirmationsunterricht in einer andern als der eigenen Kirchgemeinde besuche.

Die Synode sei damit dem Antrag eines Synodalen aus einer Kirchgemeinde gefolgt, die über keinen eigenen Oberstufenschulstandort verfügt. Dieser habe befürchtet, dass der Konfirmationsunterricht und die Konfirmation in seiner Kirchgemeinde gefährdet sein könnte, wenn allzu viele Schüler den – verständlichen – Wunsch hätten, zusammen mit ihren Oberstufen-Kollegen in der Kirchgemeinde des Oberstufenstandortes den Konfirmationsunterricht zu besuchen und auch dort konfirmiert werden könnten.

Im weiteren habe die Synode über die Erteilung des Religionsunterrichts an Sport-, Sonder- und Privatschulen diskutiert. Aufgrund der regierungsrätlichen Verordnung zum Unterrichtsgesetz stehe beiden Landeskirchen das Recht zu, an öffentlichen Schulen konfessionellen Religionsunterricht im Rahmen des Stundenplans zu erteilen. Um dem Anliegen auf Religionsunterricht an diesen speziellen Schulen mehr Gewicht zu verleihen, nahm die Synode einen Antrag an, der die Verantwortung für den Religionsunterricht zwar bei den Kirchgemeinden belässt, von der Landeskirche aber bei der Organisation an den Sport-, Sonder- und Privatschulen besondere Unterstützung erwartet.

Nach einer eingehenden Diskussion sei zudem der Abschnitt Öffentlichkeitsarbeit in der neuen Kirchenordnung um die Bestimmung ergänzt worden, dass Landeskirche und Kirchgemeinden neben den Printmedien auch über elektronische Medien und Internet an die Öffentlichkeit gelangen sollen. Die erste Lesung der neuen Kirchenordnung werde voraussichtlich an der Herbstsynode am 25. November in Weinfelden fortgesetzt.