Die 26 Mitgliedkirchen des SEK planen, für die Legislatur 2015 bis 2018 den solidarischen Lastenausgleich für die Seelsorgedienste in den Empfangs- und Verfahrenszentren sowie den Transitzonen der Flughäfen Genf und Zürich fortzuführen. Dies beschlossen die rund 70 Abgeordneten während der AV in Scuol. Über die Höhe der Beiträge entscheiden die Kirchen während der AV im November 2014. Dies teilte der SEK am 18. Juni mit.
Die Kirchen unterstützen seit 1999 solidarisch diesen Dienst. Die derzeit 16 reformierten Seelsorgenden unterstützen die Asylsuchenden, vermitteln Kontakte zu Geistlichen anderer Religionen, zu Hilfswerken sowie an Rechts- und Sozialberatungsstellen.
Verfassungsrevision
Der Rat des Kirchenbundes hatte im vergangenen Jahr einen Vorentwurf einer neuen Verfassung des Kirchenbundes in die Vernehmlassung unter seinen Kirchen gesandt. Die Delegierten der AV diskutierten während eines eigenständigen Verfassungstages am gestrigen Dienstag vor allem, wie der Prozess der Verfassungsrevision weitergeführt werden soll. Der Rat soll jetzt den Konsens unter den Kirchen eruieren und mit den Präsidentinnen und Präsidenten der Mitgliedkirchen die weiteren Schritte vor der nächsten AV diskutieren.
Beitragsschlüssel: Vorschlag des Rates zurückgewiesen
Der Beitragsschlüssel soll ein Ausdruck der finanziellen Solidarität unter den Kirchen des SEK sein. Gemäss dem Auftrag der AV 2011 hat der Rat des Kirchenbundes die Basisfaktoren für die Berechnung des Beitrags der Kirchen überprüft. Dies sind die Mitgliederzahl der Kirchen, der Ressourcenindex der Kantone sowie ein Kirchenfaktor, der berücksichtigt, ob eine Kirche Staatsbeiträge erhält und ob sie Kirchensteuer erhebt. Die Delegierten haben den Vorschlag des Rates zurückgewiesen. Der Rat wird einen neuen mehrheitsfähigen Vorschlag ausarbeiten. Die Einführung eines Solidaritätsfonds für finanzschwache Kirchen wird überprüft.