Reformierte in Bern-Jura-Solothurn unterbinden «Vikariatstourismus»

Wer in einer reformierten Landeskirche der Deutschschweiz nicht zum Lernvikariat zugelassen wird, der scheitert auch in allen anderen Kantonen. In allen Kantonen? Nicht ganz. Eine laxere Lernvikariatsverordnung der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn bot bisher abgewiesenen Kandidaten eine letzte Möglichkeit, ein Vikariat zu absolvieren. Ab 1. April ist Schluss damit.

Das Bild zeigt einen Mann beim Unterzeichnen eines Vertrages
Neu muss jede auswärtige Person, die ein Lernvikariat in den Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn absolvieren möchte, eine Erklärung unterzeichnen, dass keine «Zulassungshinderungsgründe» gegen sie vorliegen. (Bild: Kant/Wikimedia)

Wie die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn im aktuellen «Kreisschreiben» mitteilen, muss künftig jeder Kandidat, der bei ihnen ein Lernvikariat absolvieren möchte und aus einer anderen reformierten Landeskirche in der Deutschschweiz stammt, eine schriftliche Erklärung abgeben. In dieser bezeugt er, dass keine «Zulassungshinderungsgründe» gegen ihn im Konkordatsgebiet (Zusammenschluss aller reformierten Landeskirchen in der Deutschschweiz im Bereich der Pfarrerausbildung; ausgenommen sind die reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn) vorliegen. Als Hinderungsgrund gilt, wenn der Kandidat nicht zum Lernvikariat zugelassen wird, dieses nicht bestanden hat oder ein Rekurs gegen den Entscheid der Zulassungskommission hängig ist.

«Fälle mit schwierigen Persönlichkeitsstrukturen» landeten in Bern

Bisher sah man sich in den Kantonen Bern-Jura-Solothurn gezwungen, Kandidaten aus dem Konkordat aufzunehmen, sofern sie die Voraussetzungen der Lernvikariatsverordnung erfüllten. Dies hatte zur Folge, dass «einige Fälle mit schwierigen Persönlichkeitsstrukturen» einen Mehraufwand seitens des Ausbildungsrates und Ausbildungspfarrpersonen verursachten. Um dem «Vikariatstourismus» einen Riegel vorzuschieben, wurde nun die Verordnung revidiert. Sie tritt am 1. April 2015 in Kraft.