Die Visitation diene den Gemeinden zur gegenseitigen Stärkung und Hilfe und veranlasse die Kirche zur Selbstprüfung, heisst es in einer Mitteilung vom 7. Juni. Als Instrument zur Planung, Kontrolle und Qualitätssicherung sei sie fest in der Kirchenverfassung verankert.
Gemäss Kirchenratspräsident Martin Stingelin habe sich seit der letzten Visitation vor 18 Jahren in der Kirche und in der Gesellschaft vieles verändert. Eine Standortbestimmung und allfällige Neuausrichtungen sei richtig und wichtig.
Die Visitation 2013/2015 wurde von der Synode in der Folge mit grossem Mehr genehmigt. Weiter wurden auch die Rechnung 2012 und der Jahresbericht gutgeheissen.
Nach intensiven Verhandlungen und Diskussionen seien die ausscheidenden Kirchenräte Christoph Herrmann, Verena Rhinow-Schetty, Paul Rohrbach und Helene Winkelmann-Tschudin offiziell verabschiedet worden.