Die Synode der reformierten Landeskirche Aargau hat auf ihrer Versammlung am 16. November über ein gemeinsames Erscheinungsbild der Kirchgemeinden diskutiert. Fazit: Grundsätzlich ja, aber nicht so.
Reformierte Vielfalt: Aktuelle Logos aargauischer Kirchgemeinden. (Fotomontage: Frank Worbs)
Der Kirchenrat (Exekutive) hatte in seinem Antrag vorgeschlagen, dass künftig alle Kirchgemeinden des Kantons in der Kommunikation nach aussen mit der Bezeichnung «Reformierte Kirche xy» (xy wäre der Name der Kirchgemeinde) auftreten. Auch das Schriftbild wäre das gleiche. Dies sollte auch auf kantonaler und nationaler Ebene realisiert werden. Aus «Reformierte Landeskirche Aargau» würde so eine «Reformierte Kirche Aargau». Die in Gesetzestexten verwendeten juristischen Bezeichnungen blieben unverändert. Auch Bildelemente könnten die Kirchgemeinden weiterhin frei verwenden.
Beispiel eines Logos einer Zürcher Kirchgemeinde.
Damit würde die Aargauische der Zürcher Landeskirche folgen, die 2010 gemeinsam mit den Reformierten Medien ein Logo entwickelt hat, das bis Ende Jahr 2016 in allen Kirchgemeinden umgesetzt wird. Auch die Landeskirchen der Kantone Zug und Luzern haben schon ein gemeinsames Erscheinungsbild.>
Grundsätzliches Einverständnis
Die Synode begrüsste die grundsätzliche Idee eines einheitlichen Erscheinungsbildes. Wie es aussehen und wie der Weg dahin erfolgen soll, war dagegen alles andere als unbestritten. So verwenden zwar schon 64 der 75 Kirchgemeinden des Kantons die Bezeichnung «reformiert», die 11 «evangelisch-reformierten» wollen sich aber ihr «evangelisch» nicht so ohne weiteres nehmen lassen. Pfarrer Lutz Fischer-Lamprecht berichtete (evangelisch- reformierte Kirchgemeinde Wettingen-Neuenhof), dass er zum ersten Mal in seiner Laufbahn als Synodaler den empörten Anruf eines Kirchenmitglieds erhalten hätte: «Das dürft ihr nicht machen!» Auch die Ersetzung von «Kirchgemeinde» durch «Kirche» stiess ein paar Synodalen sauer auf. Überhaupt sei die Basis in die Überlegungen des Kirchenrats viel zu wenig einbezogen worden. Dem widersprach der Kirchenrat. Der Entwurf, so Präsident Christoph Weber-Berg, sei allen Kirchenpflegepräsidien vorgelegt worden.
Ein weiterer strittiger Punkt war die Diskussion auf nationaler Ebene, die gerade stattfindet. «Sollte man nicht die Entscheidung des Kirchenbunds (SEK) abwarten, statt hier einen aargauischen Schnellschuss vorzunehmen?», wurde gefragt. Laut Kirchenratspräsident Christoph Weber-Berg ist es allerdings durchaus beabsichtigt, den SEK hier vor vollendete Tatsachen zu stellen. Denn auf nationaler Ebene harze es. Der Rat des SEK plädiere weiterhin für eine «Evangelische Kirche Schweiz», während die Konferenz der Kirchenpräsidien eine «Reformierte Kirche Schweiz» wünsche. Über eine Entscheidung der wichtigen aargauischen Landeskirche könne der Kirchenbund nicht so einfach hinwegsehen.
Bei der Abstimmung nahm die Synode den ersten Teil des Antrags, in dem die grundsätzliche Einführung eines gemeinsamen Erscheinungsbildes beschlossen wird, grossmehrheitlich an. Für das weitere Vorgehen traf sie dagegen keine Entscheidung.
Angespannte Finanzlage
Auch das Budget für 2017 wurde der Synode vorgelegt und ohne grosse Diskussionen bewilligt. Es sieht bei einem Gesamtvolumen von elf Millionen einen Aufwandsüberschuss von rund 300‘000 Franken vor, der der Rückstellung «Ausgleich Zentralkasse» entnommen werden soll. Das Defizit spiegelt die zunehmend angespannte finanzielle Lage der Kirchgemeinden wider, deren Steuereinnahmen wegen sinkender Mitgliedzahlungen am Sinken sind und deren Beitrag an die Zentralkasse deshalb um 284‘000 Franken geringer als 2016 budgetiert ist. Deshalb sei es auch keine Option, den Beitrag der Kirchgemeinden an die Zentralkasse von gegenwärtig 2,3 auf 2,4 Prozent zu erhöhen, so der verantwortliche Kirchenrat Hans Rösch. Das Budget sei «vorsichtig-realistisch». Noch müssten keine Abstriche an den Dienstleistungen der Landeskirche gemacht werden.
Ein Opfer des Geldmangels ist allerdings das seit dem Jahr 2000 immer wieder diskutierte Projekt «Seelsorge an kantonalen und regionalen Institutionen». Der Handlungsbedarf wird weiterhin nicht in Frage gestellt. Spitäler und Heime haben sich vergrössert und spezialisiert und betreuten Menschen weit über die Gemeindegrenze hinaus. «Diese Entwicklung ist in der institutionellen Seelsorge bisher noch zu wenig berücksichtigt worden», so der Bericht des Kirchenrats. Folge sei eine übermässige Belastung der Kirchgemeinden an Orten mit zahlreichen oder grossen Institutionen.
«Minmalvariante» in der Seelsorge
Zwei vorangegangene Synoden hatten dem Kirchenrat bis zu einer Million Franken für dieses Projekt bewilligt, waren dann aber jedes Mal von den Kirchgemeinden wegen zu hoher Kosten zurückgepfiffen worden. Der aktuelle Vorschlag sieht nur noch einen zusätzlichen Aufwand von 75‘000 Franken vor. Diese sollen für Stellenprozente zum Aufbau einer neuen seelsorgerischen Versorgung in besonders belasteten Kirchgemeinden verwendet werden. Des Weiteren wird eine verstärkte ökumenische Zusammenarbeit angestrebt, wie sie schon im Waadtland praktiziert wird. Hier kann an den Institutionen eine Konfession die andere vertreten, so dass es nicht mehr zwingend Seelsorgende beider Konfessionen braucht. Auch auf eine bessere regionale Koordination der Gemeindeseelsorge soll hingearbeitet werden.
Die Geschäftsprüfungkommission befürwortete den Antrag trotz einiger «Wermutstropfen». So bliebe die grosse Belastung von besonders betroffenen Kirchgemeinden bestehen, während die in der institutionellen Seelsorge weniger aktiven Gemeinden nicht in die Pflicht genommen würden. Der Synodale Manfred Streich aus der betroffenen Kirchgemeinde Bremgarten-Mutschellen formulierte es so: «Der Berg hat eine Maus geboren.» Aber diese «Minimalvariante» sei immer noch «besser als gar nichts». Der Antrag des Kirchenrats wurde mit zwei Gegenstimmen grossmehrheitlich angenommen.