Die im Juni vergangenen Jahres eingereichte Bittschrift forderte Bundesrat und Parlament auf, dafür zu sorgen, dass Firmen mit Sitz in der Schweiz die Menschenrechte und die Umwelt weltweit respektieren müssen. Damit hat die kleine Parlamentskammer anders entschieden als der Nationalrat. Dessen aussenpolitische Kommission hatte im Oktober beschlossen, der Petition keine Folge zu geben.
Die Kampagne «Recht ohne Grenzen» begrüsste den Entscheid des Ständerates. Sie fordert, die aussenpolitische Kommission des Ständerates auf, rasch einen entsprechenden Vorstoss einzureichen. Sie soll auf einen Postulatsvorschlag zurückkommen, der in der Kommission vorworfen worden war. Dieser verlangte einen Bericht, der überprüft, wie der Zugang zur Justiz und die Wiedergutmachung für Opfer von Menschenrechtsverletzungen durch Konzerne erleichtert werden können.
Im Juni 2012 reichte eine Allianz aus rund 50 Menschenrechtsorganisationen und Hilfswerken, Gewerkschaften, Umweltverbänden, Frauenverbänden und aktionärskritischen Vereinigungen die Petition «Recht ohne Grenzen» beim Parlament ein. Über 135000 Personen hatten die Bittschrift unterzeichnet.