Perspektive für 3000 Nothilfebezüger
Der Nationalrat will Menschen helfen, deren Asylgesuch abgelehnt wurde, die jedoch nicht ins Heimatland zurückkehren können. Diese schätzungsweise 3000 Menschen, die von Nothilfe leben, sollen eine einmalige Gelegenheit erhalten, ihren Aufenthalt in der Schweiz zu regularisieren.
Der Nationalrat hiess am Donnerstag mit 100 zu 81 Stimmen und mit 5 Enthaltungen eine Motion der früheren Nationalrätin Marianne Streiff-Feller (EVP) gut. Diese geht nun an den Ständerat.
Gemäss Nik Gugger (EVP), der die Motion übernommen hatte, handelt es sich um etwa 3000 Menschen, die seit Jahren isoliert in Notunterkünften ausharren, nicht arbeiten dürften und die von der Nothilfe von 8 bis 10 Franken pro Tag lebten. 40 Prozent davon seien Frauen und Kinder. «Sie können nicht zurück, dürfen sich jedoch auch nicht integrieren und haben keinerlei Perspektive», so Gugger. Gemäss Gugger handelt es sich insbesondere um tibetische Asylsuchende aus Indien oder Nepal. Diese Länder weigerten sich entweder, sie wieder einreisen zu lassen oder ihnen die nötigen Reisedokumente auszustellen.
Einmalige humanitäre Aktion
Die Motion fordert eine einmalige «humanitäre Aktion», um für diese begrenzte Zahl «altrechtlicher» Fälle den Aufenthaltsstatus dauerhaft zu regeln. Betroffen wären lediglich Personen im altrechtlichen Verfahren, die vor Ende Februar 2019 ein Asylgesuch gestellt und kein Asyl erhalten haben, aber nicht ausreisen können.
Die Motion schlägt «klare und objektive Kriterien» für eine Aufenthaltsgenehmigung vor. Voraussetzungen dafür wären demnach, dass die Betroffenen willens und in der Lage sind, sich zu integrieren und diese sich mindestens eine Landessprache angeeignet haben. Erfüllen sie diese Kriterien, dürften sie wieder einer Erwerbstätigkeit nachgehen.
Bundesrat ist dagegen
Der Bundesrat hatte sich gegen die Motion ausgesprochen und an die Einzelfall-Regelung für Härtefälle erinnert. Wer einen abschlägigen Asylentscheid bekommen habe, sei zur Ausreise verpflichtet. Diese Menschen kollektiv mit einer Regularisierung zu belohnen, sei nicht vertretbar. Profitieren würden auch Menschen aus Staaten mit tiefen Schutzquoten, etwa aus Algerien, Marokko und Georgien. Das Geschäft geht nun an den Ständerat. (sda/eba)