Nationalrat

Perspektive für 3000 Nothilfebezüger

Viele Menschen in der Schweiz stecken fest: Sie erhalten kein Asyl, können aber auch nicht zurück in ihr Heimatland. Der Nationalrat will nun die Situation für 3000 solcher Langzeitfälle regeln.

Der Nationalrat will Menschen helfen, deren Asylgesuch abgelehnt wurde, die jedoch nicht ins Heimatland zurückkehren können. Diese schätzungsweise 3000 Menschen, die von Nothilfe leben, sollen eine einmalige Gelegenheit erhalten, ihren Aufenthalt in der Schweiz zu regularisieren.

Der Nationalrat hiess am Donnerstag mit 100 zu 81 Stimmen und mit 5 Enthaltungen eine Motion der früheren Nationalrätin Marianne Streiff-Feller (EVP) gut. Diese geht nun an den Ständerat.

Gemäss Nik Gugger (EVP), der die Motion übernommen hatte, handelt es sich um etwa 3000 Menschen, die seit Jahren isoliert in Notunterkünften ausharren, nicht arbeiten dürften und die von der Nothilfe von 8 bis 10 Franken pro Tag lebten. 40 Pro­zent davon seien Frauen und Kin­der. «Sie kön­nen nicht zurück, dür­fen sich jedoch auch nicht inte­grie­ren und haben kei­ner­lei Per­spek­tive», so Gugger. Gemäss Gugger handelt es sich insbesondere um tibetische Asylsuchende aus Indien oder Nepal. Diese Länder weigerten sich entweder, sie wieder einreisen zu lassen oder ihnen die nötigen Reisedokumente auszustellen.

Einmalige humanitäre Aktion

Die Motion fordert eine einmalige «humanitäre Aktion», um für diese begrenzte Zahl «alt­recht­li­cher» Fälle den Auf­ent­halts­sta­tus dau­er­haft zu regeln. Betroffen wären lediglich Personen im altrechtlichen Verfahren, die vor Ende Februar 2019 ein Asylgesuch gestellt und kein Asyl erhalten haben, aber nicht ausreisen können.

Die Motion schlägt «klare und objektive Kriterien» für eine Aufenthaltsgenehmigung vor. Voraussetzungen dafür wären demnach, dass die Betroffenen wil­lens und in der Lage sind, sich zu inte­grie­ren und diese sich min­des­tens eine Lan­des­spra­che ange­eig­net haben. Erfüllen sie diese Kriterien, dürften sie wieder einer Erwerbstätigkeit nachgehen.

Bundesrat ist dagegen

Der Bundesrat hatte sich gegen die Motion ausgesprochen und an die Einzelfall-Regelung für Härtefälle erinnert. Wer einen abschlägigen Asylentscheid bekommen habe, sei zur Ausreise verpflichtet. Diese Menschen kollektiv mit einer Regularisierung zu belohnen, sei nicht vertretbar. Profitieren würden auch Menschen aus Staaten mit tiefen Schutzquoten, etwa aus Algerien, Marokko und Georgien. Das Geschäft geht nun an den Ständerat. (sda/eba)