Kloster Wonnenstein

Die letzte Nonne geht vor Bundesgericht

Sechs Jahre lang hat Schwester Scolastica alleine im Kloster Wonnenstein gelebt. Nach ihrem erzwungenen Auszug klagt sie nun vor Bundesgericht: Sie will ihr Vermögen von 56’000 Franken zurück.

Mit 19 Jahren wurde sie zur Kapuziner-Schwester Scolastica. Rund 60 Jahre später ist sie erst zur Klosterbesetzerin geworden und nun zur Klägerin gegen ihre ehemalige Oberin. Es geht um 56'000 Franken und ums Prinzip: Schwester Scolastica will zum ersten Mal in ihrem Leben selbst über ihr Geld bestimmen.

Vor Bezirks- und Kantonsgericht ist die Klage der Kapuzinerin erfolglos geblieben. Also hat die Nonne das Bundesgericht angerufen. Gegenstand des Streits sind Erbschaften, Erspartes, Schenkungen, Pensionskassengelder sowie AHV-Beiträge wie das «St. Galler Tagblatt» schreibt.

Im Grunde gehört das Geld nicht Schwester Scolastica, sondern es ist Teil des Klostervermögens. Es wurde erst vom Verein Kloster Maria Rosengarten Wonnenstein verwaltet und liegt aktuell bei der Schweizer Föderation St. Klara. Präsidentin der Föderation ist Schwester Angelika, die ehemalige Oberin des Appenzeller Klosters Wonnenstein.

Das Kantonsgericht stellt sich laut «St. Galler Tagblatt» auf den Standpunkt, dass Schwester Scolastica beim Eintritt in das Kloster die Vereinbarung eingegangen sei, dass ihr Geld in den Besitz des Klosters übergehe.

Ein Kirchenrechtsexperte schätzte gegenüber dem «Appenzeller Volksfreund» ein, die Nonne habe kein Anrecht auf das Geld, weil sie noch immer als Klosterschwester lebe und das Armutszeugnis der Kapuzinerinnen befolgen müsse. Seiner Meinung nach hätte sie mehr Erfolg gehabt, wenn sie das Gespräch mit der Oberin gesucht und begründet hätte, wofür sie ihr Vermögen verwenden wolle. (dst)

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