Niederländer wollen Aussehen des «Zwarten Piet» ändern

Der «Zwarte Piet» (Schwarze Peter, bei uns der «Schmutzli») soll auch in diesem Jahr zum Nikolausfest am 5. Dezember in den Niederlanden auftreten – jedoch in unterschiedlichen Verkleidungen. In einigen Gemeinden ist es aber fraglich, ob er überhaupt noch kommt.

Zwei «zwarte Pieten» unterwegs.
Zwei «zwarte Pieten» unterwegs. (Bild: Wikimedia/Sander van der Wel)

In den Niederlanden gehört das Nikolausfest, das dort am 5. Dezember gefeiert wird, mit dem Auftritt des Schwarzen Peters zu den wichtigsten Festen der Weihnachtszeit. Der Zwarte Piet ist in den Niederlanden und Belgien der Helfer des Sinterklaas, des heiligen Nikolaus. Er hat damit eine ähnliche Funktion wie der «Schmutzli» bei uns.

Ein Vertreter des niederländischen Zentrums für Volkskultur und immaterielles Erbe sagte der niederländischen Online-Zeitung «metronieuws», Städte und Gemeinden prüfen derzeit verschiedene Ideen zum neuen Aussehen des Zwarten Piet. In einigen Gemeinden sei es noch fraglich, ob der Kinderfreund überhaupt kommen werde.

Damit reagiere man auf ein Urteil des Amsterdamer Verwaltungsgerichts von Anfang Juli. Es hatte erklärt, die traditionelle Verkleidung der Schwarzen Peter sei eine «negative Stereotypisierung» von Schwarzen und damit diskriminierend und rassistisch.

Die Gemeinde Westland will demnach das Aussehen des Schwarzen Peters nicht verändern, ebenso wenig die Städte Den Haag und Maastricht. Amsterdam und Tilburg haben jedoch angekündigt, dass der Schwarze Peter anders aussehen werde. In der Gemeinde Dordrecht spiele man mit dem Gedanken, das Fest abzusagen.

Traditionsverein bekämpft das Urteil

Nicht nur Gemeinden, auch Krankenhäuser und Schulen müssen sich auf die neue Situation einstellen. Es sei zu befürchten, dass die Menschen wütend auf die Veränderungen reagieren. Der Traditionsverein für Zwarte Pieten hatte bereits Berufung gegen das Urteil eingelegt. Die Menschen lieben nämlich ihren Zwarte Piet, so der Vertreter des niederländischen Zentrums für Volkskultur und immaterielles Erbe. (kipa)