Ende Oktober hatte die «Neue Luzerner Zeitung» publik gemacht, dass eine durch die katholische Kirchgemeinde Luzern ausgesprochene Kündigung und Freistellung eines Religionslehrers vom Luzerner Kantonsgericht als unverhältnismässig beurteilt und die Kündigung für rechtswidrig erklärte.
Der beschuldigte Lehrer, der seit 18 Jahren für die Kirchgemeinde Luzern tätig ist, war im März freigestellt worden, weil er im Religionsunterricht angeblich den Islam negativ dargestellt habe. Auslöser für die Kündigung waren die Aussagen eines Schülers.
Kritisch, aber nicht «unvertretbar»
Das Luzerner Kantonsgericht hatte in einer Medienmitteilung vom 20. Oktober zur erwähnten Kündigung festgehalten, dass der Lehrer dem Islam durchaus kritisch gegenüber stehe, hält dazu aber auch fest: «Es bestanden keine Anzeichen dafür, dass er seine persönliche Haltung in unvertretbarer Weise in den Unterricht hat einfliessen lassen.» Zudem sei der Unterricht des 63-Jährigen während 18 Jahren als lehrreich und von hoher Qualität eingestuft worden, wie das Gericht in der Mitteilung schreibt.
Statt einer Kündigung eines langjährigen Mitarbeiters wenige Jahre vor der Pensionierung hätte die Kirchgemeinde auch andere Wege finden können, um den vorgeworfenen Konflikt zu lösen. So hätte beispielsweise die Unterrichtseinheit zum Thema Islam durch eine Person erteilt oder durch ein anderes Thema ersetzt werden können. Aus diesen Gründen hiess das Luzerner Kantonsgericht die Klage des betroffenen Lehrers gegen die Kündigung mit Urteil vom 14. Oktober gut und erklärte diese für rechtswidrig.
«Gestörtes Vertrauensverhältnis»
Wie die «Neue Luzerner Zeitung» in ihrer Ausgabe vom 3. November schreibt, will die Kirchgemeinde Luzern es aber nicht dabei belassen. Gegenüber der Zeitung und in einem internen Schreiben liess sie verlauten, dass der Kirchenrat beschlossen habe, das – noch nicht rechtskräftige – Urteil aus Luzern durch das Bundesgericht prüfen zu lassen. Dieser Weg steht der Kirchgemeinde offen, wie bereits das Kantonsgericht in seiner Mitteilung geschrieben hatte.
Die Kirchgemeinde hält fest, dass sie die Kündigung des Mitarbeiters nach wie vor als richtigen Entscheid erachte, und weist bei dieser Gelegenheit darauf hin, dass auch das Kantonsgericht «von einem gestörten Vertrauensverhältnis» zwischen Kirchgemeinde und Lehrperson ausgegangen sei. (kath.ch)