Kritische Stimmen zum Verfassungsentwurf des Kirchenbunds

Die reformierten Kantonalkirchen beraten momentan den Verfassungsentwurf des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes SEK. Kritische Töne kommen aus St. Gallen und Zürich.


Die meisten reformierten Kantonalkirchen haben ihre Antwort zum Verfassungsentwurf des SEK noch nicht formuliert. «Der Vernehmlassungsprozess ist erst nach den Sommerferien gestartet», so die Zuger Kirchenratspräsidentin Monika Hirt gegenüber ref.ch. In einer ersten Runde würden sich die Zentralschweizer Kirchen gemeinsam austauschen, danach werde jede Kantonalkirche ihre eigene Vernehmlassung durchführen und je eine eigene Vernehmlassungsantwort formulieren.

Auch die Kantonalkirchen in Zürich und St. Gallen beraten sich noch. Aber die Tendenz scheint klar: «Der Zürcher Kirchenrat wird voraussichtlich bis Anfang Oktober seine definitive Vernehmlassungsantwort geben», so Kirchenratspräsident Michel Müller zu ref.ch. «Es ist davon auszugehen, dass er – obwohl er gewisse Anliegen des Vorentwurfs als Anfragen ernst nimmt – den vorgeschlagenen Entwurf weitgehend ablehnen wird.»

Auch in St. Gallen ist man skeptisch. Gemäss dem St. Galler «Kirchenboten» (Ausgabe 9/13) diskutiert der Kirchenrat am 9. September in zweiter Lesung seine Antwort auf die Vernehmlassung. Diese hält fest, dass der St. Galler Kirchenrat zwar die wesentlichen Ziele und Grundsätze des Entwurfs teilt. Zentrale Punkte lehnt der St.Galler Kirchenrat jedoch ab und fordert, dass eine neue Verfassung ganz auf Basis des Vereinsrechtes und nach dem Subsidiaritätsprinzip zu konzipieren ist, also von der Basis her aufbauend.

Die St. Galler Antwort schliesst mit dem Satz, dass sich der Kirchenrat nicht vorstellen könne, seiner Synode den Beitritt in der vorgeschlagenen Form zu beantragen. Auch der Appenzeller Vertreter der SEK-Abgeordnetenversammlung (AV), Lars Syring, hat sich im «Kirchenboten» skeptisch geäussert. Er werde sich für einen Gegenvorschlag oder eine Modifikation einsetzen.

Der Kirchenbund hat im Juni den Entwurf in die Vernehmlassung gegeben. Dieser sieht keine Abgeordnetenversamlung mehr vor, dafür eine jährlich tagende Synode. Damit hätte die reformierte Kirche neben Kirchgemeinden und Kantonalkirchen neu eine dritte Ebene. Gemäss Verfassungsentwurf soll – in Anlehnung an die «Evangelische Kirche in Deutschland» – der Kirchenbund neu «Evangelische Kirche in der Schweiz» (EKS) heissen. Die AV hatte dem SEK 2011 den Auftrag gegeben, eine neue Verfassung auszuarbeiten. 2014 soll darüber beraten, an der Sommer-AV 2015 dann entschieden werden. Die neue Verfassung könnte 2016 in Kraft treten.

Weitere Informationen: www.sek.ch/de/verfassungsrevision