Das Bundesgericht kam am Freitag in einer öffentlichen Beratung zum Schluss, dass die gesetzliche Grundlage für ein Verbot zwar vorhanden ist. Weil mit dem Verbot des Tragens eines Kopftuchs aus religiösen Gründen jedoch die Glaubens- und Gewissensfreiheit verletzt wird, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein. In St. Margrethen ist dies nicht der Fall.
Die Bundesrichter hielten fest, es fehle an einem öffentlichen Interesse, das ein Verbot rechtfertigen würde. So werde die für einen geregelten Schulunterricht notwendige Disziplin und Ordnung nicht gestört, wenn eine Schülerin ein Kopftuch trage.
Auch werde der religiöse Friede damit nicht gefährdet, und es finde kein Verstoss gegen das Gleichbehandlungsgebot statt. Was die Integration und Frage der Gleichstellung von Mann und Frau betrifft, so betonten die Richter, dass es eben im Sinne des Mädchens sei, den Unterricht zu besuchen, um danach eine berufliche Laufbahn einschlagen zu können.
Widersprüchliche Reaktionen
Die Föderation Islamischer Dachorganisationen der Schweiz (FIDS) begrüsste das Bundesgerichtsurteil. «Wer behauptet, das Tragen eines islamischen Kopftuchs sei kein Menschenrecht und habe nichts mit der Religion zu tun, der irrt», sagte FIDS-Sprecher Önder Günes auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.
Die Schule St. Margrethen SG als Beschwerdeführerin sieht im Kopftuch ein Integrationshindernis. Das Bundesgericht gewichte mit seinem Urteil die individuelle Religionsfreiheit höher als das Interesse an einer erfolgreichen Integration, heisst es in einer Stellungnahme der Schule.
Der Schulrat von St. Margrethen sei nach wie vor überzeugt, dass das Tragen des islamischen Kopftuchs bereits im Kindesalter «ein Symbol für eine fundamentalistische Auslegung des Islams und damit ein Integrationshindernis» sei.
Kölliker froh über Klärung
Der St. Galler Bildungsdirektor Stefan Kölliker (SVP) sagte zum Urteil, er sei «froh, dass diese Frage nun geklärt ist». Unter Köllikers Führung hatte der St. Galler Erziehungsrat Mitte 2010 den Schulen empfohlen, Kopftücher und andere Kopfbedeckungen im Unterricht zu verbieten.
Für Walter Wobmann, SVP-Nationalrat und Co-Präsident des Komitees für die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot», ist das vom Bundesgericht ausgesandte Zeichen katastrophal. «Es zeigt, dass sich diese Leute gar nicht integrieren müssen und ein Spezialzüglein fahren dürfen», sagte Wobmann.
Für ihn sei klar: Wenn es eine Schulordnung gebe, so müsse diese von allen respektiert werden und niemand dürfe eine Kopfbedeckung tragen. Andernfalls dürften die Jungen im Sinne der Rechtsgleichheit ebenfalls mit einer «Dächlimütze» oder einem Hut den Schulunterricht verfolgen.
Wobmann wies zudem darauf hin, dass es bei der Ende September vom Egerkinger-Komitee lancierten Initiative um die Verhüllung des Kopfes gehe und nicht um die Kopfbedeckung. «Für mich ist das ein klarer Unterschied. Das Kopftuch ist eindeutig weniger schlimm als die Verhüllung des Gesichts.» (sda)