Kloster Fischingen entschuldigt sich für Übergriffe an Zöglingen

Im ehemaligen Heim St. Iddazell des Klosters Fischingen TG sind bis in die 1970er Jahre Kinder und Jugendliche Opfer von Gewalt und sexuellen Übergriffen geworden. Dies zeigt ein am Montag veröffentlichter Bericht. Vertreter des Klosters entschuldigten sich.


«Es tut uns leid, dass in unseren früheren Institutionen Unrecht an Kindern geschehen ist», sagte Roman Müggler, Präsident des Vereins Kloster Fischingen, an einer Medienkonferenz. Vertreter des Vereins und der Benediktinerklöster Engelberg und Fischingen entschuldigten sich bei den Betroffenen und der Öffentlichkeit.

Sie kündigten eine Zahlung von 250’000 Franken in den Fonds für Soforthilfe an. Aus diesem sollen Opfer von Zwangsmassnahmen unbürokratisch Hilfe erhalten. Dazu gehören auch Personen, die im Kinderheim und in der Internatsschule St. Iddazell Gewalt erlebten oder sexuell missbraucht wurden.

Die Beratungsstelle für Landesgeschichte (BLG) Zürich unter der Leitung des Historikers Thomas Meier arbeitete im Auftrag des Klosters Fischingen das dunkle Kapitel auf. Gestützt auf Akten und Interviews mit ehemaligen Zöglingen und Erziehern, legte das BLG einen 170-seitigen Bericht vor.

Prügel, Kahlscheren und Dunkelhaft
In St. Iddazell waren Strafen und körperliche Gewalt an der Tagesordnung, «von Tatzen und Ohrfeigen bis zu stundenlangem Hinknien, Essensentzug bis hin zur Züchtigung mit Gürteln und Knüppeln, vom Kahlscheren der Kopfhaare bis zur Dunkelhaft». Laut Meier waren die Strafen zum Teil exzessiv.

Ohne Zweifel sei es auch zu sexuellen Übergriffen gekommen. Betroffen waren Knaben und Mädchen, unter den Tätern waren Gärtner, Lehrer, Patres und ein Direktor. Auch Schwestern sollen sich an Mädchen vergriffen haben.

1976 wurde das Heim St. Iddazell, 1978 die Schule geschlossen. Ab 2010 machten ehemalige Zöglinge Missbräuche publik. Die Vorwürfe richteten sich gegen einen Pater, der von 1957 bis 1977 als Erzieher und Sekundarlehrer in St. Iddazell wirkte, zuletzt auch als Direktor. Der Pater, der bis heute in Fischingen lebt, bestritt die Taten, die ihm zur Last gelegt wurden.

Nach Schweizer Recht verjährt
Eine Klage gegen ihn wies das Bundesgericht Anfang 2014 wegen Verjährung ab. Die Kläger zogen den Fall an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg weiter. Die Thurgauer Regierung bedauerte in einer Stellungnahme die mangelnde Heimaufsicht bis in die 1970er Jahre.

Das Kinderheim St. Iddazell war bis weit ins 20. Jahrhundert eine der grössten Erziehungsanstalten der Schweiz. Die 1879 gegründete Waisenanstalt wurde später zum Sekundarschul-Internat und zum Sonderschulheim. 6500 Kinder und Jugendliche lebten bis 1978 in Fischingen.Gemäss dem BLG-Bericht war das Heimpersonal oft überfordert. Zugleich konnte es relativ unbeaufsichtigt agieren. Starre Hierarchien hätten kaum Kritik zugelassen und Reformen verhindert.