Die Regierung spricht sich für gesetzlich festgelegte Kleiderregeln an der Volksschule aus. Begründet wurde dies mit der speziellen Rolle der Schule in einem Rechtsstaat. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat deshalb, eine entsprechende Motion von SVP-Kantonsrat Mike Egger gutzuheissen, wie das «St. Galler Tagblatt» am Mittwoch, 5. November, berichtete. Massgeblich für das Gesetz sollen aber die Gerichtsurteile zu den hängigen Kopftuch-Fällen sein.
Bereits im September 2013 hatte Egger mit einer Motion auf die Debatte über ein Kopftuch-Verbot an einer Schule in Bürglen TG im Juli 2013 reagiert. Damals forderte er, Grundlagen für Bekleidungsvorschriften an der Volksschule zu schaffen.
Sonderstellung der Schule
Die Regierung erläutert in ihrer Begründung die besondere Stellung der öffentlichen Volksschule innerhalb eines Rechtsstaates: Sie sei einerseits zuständig für die Vermittlung von Wissen und Kompetenzen, anderseits aber auch von Werten. Ausserdem betreibe sie Sozialisation und Integration, wodurch sie auch die Grundlagen eines Rechtsstaats vermittle. Zu den verfassungsmässigen Rechten gehöre nicht nur die Religionsfreiheit, sondern etwa auch Rechtsgleichheit und die Gleichstellung der Geschlechter.
Nicht nur Kopftücher betroffen
Für die Schule dürfe deshalb eine höhere Kompromissbereitschaft gefordert werden als «für die Strasse». Bekleidungsvorschriften können auch vorsehen, dass im Unterricht gewisse Kleidungsstücke untersagt werden. Gegenstand von Bekleidungsregeln wären nicht nur Kopftücher, sondern auch ablenkende oder irritierende Kleidungsstücke. Ein Verbot bestimmter Kleidungsstücke kann laut Regierung auch dazu führen, dass die Konzentration auf den Unterricht besser werde. Auch Werte und Ziele wie Transparenz, Toleranz, Offenheit und weltanschauliche Neutralität könnten dadurch besser erreicht werden. (kipa)