Der Gebietsleiter entschied sich laut Gericht gegen sie, weil sich ihr Kopftuch nicht mit der Kleiderordnung des Labels vertrage. Das Unternehmen hat strenge Vorschriften für seine Mitarbeiter, deren Stil und Erscheinungsbild zum Image der Läden passen sollen.
Die Frau hatte zunächst erfolgreich wegen Diskriminierung geklagt. Das Urteil wurde aber in der Berufung gekippt, weil die Muslimin die Kette nicht darüber informiert habe, dass sie aus religiösen Gründen eine Ausnahme beim Kopfbedeckungsverbot brauche.
Bereits 2013 hatte Abercrombie & Fitch nach der Niederlage in einem anderen Hijab-Streit der Bewerberin eine Ausgleichssumme gezahlt und seine Kleidervorschriften gelockert. Der Oberste Gerichtshof will 2015 über den Fall beraten.