Der Einzelrichter verurteilte das Ehepaar zu einer Geldstrafe und einer Busse. Die Staatsanwaltschaft warf dem muslimischen Ehepaar aus St. Margrethen eine ganze Reihe von Tatbeständen vor: mehrfache Verletzung der Fürsorge und Erziehungspflicht, Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen sowie mehrfache Widerhandlung gegen das kantonale Volksschulgesetz. Sowohl der Vater als auch die Mutter sollten deswegen zu je einer Busse von 1500 Franken sowie zu einer vollziehbaren Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt werden.
Kein Skilager, kein Schwimmunterricht
Konkret wurde den Eltern vorgeworfen, dass sie ihrer Tochter im Februar 2014 die Teilnahme am obligatorischen Wintersportlager verweigert hätten. Weiter liessen sie ihren Sohn und ihre Tochter aus religiösen Gründen nicht am Schwimmunterricht sowie an einem Schulschwimmplausch teilnehmen. Das Ehepaar stand bereits im März 2013 vor dem Kreisgericht Rheintal. Damals waren Schwimmunterricht und Skilager nur ein Nebenaspekt: Hauptsächlich ging es um das Kopftuchverbot in der Schule für das älteste Mädchen Der Einzelrichter gewichtete damals die Religionsfreiheit höher und hiess die Beschwerde gegen das Verbot gut – wie im November 2014 auch das St. Galler Verwaltungsgericht. Der Fall liegt nun vor Bundesgericht.
Mehrmals Bussen erhalten
Zur Vorgeschichte gehört weiter, dass die Schulgemeinde gegen das Ehepaar bereits mehrmals Bussen ausgesprochen hatte, weil die Kinder nicht am Schwimmunterricht und an Lagern teilnahmen. Eine Busse von 4000 Franken aus dem Jahr 2013 sass der Familienvater teilweise im Gefängnis ab. Das Ehepaar mit vier Kindern wird von der Sozialhilfe unterstützt. Er sei bereit zu Arbeiten, aber es gebe Probleme, weil er den Islam praktiziere, erklärte der Ehegatte. «Je länger der Bart wurde, desto mehr spürte ich die Abneigung der Leute.»
Wie eine Ohrfeige
Sie hätten ihre Tochter nicht ins Lager gelassen, weil sie nicht auswärts übernachten dürfe, argumentierte das Ehepaar. Die Idee, die Schüler mit einem Badeplausch für den Einsatz an einem Anlass zu belohnen, habe auf sie wie eine Ohrfeige gewirkt, erklärte der Vater. Am besten wäre es für ihn, nach Bosnien auszureisen, sagte er mehrmals, aber die Familie sei nicht bereit dazu. Die Vertreterin der Anklage kritisierte, das Ehepaar verletze seine Erziehungs- und Fürsorgepflichten. Es gebe keine Bereitschaft, dass die vier Kinder künftig an allen Schulaktivitäten teilnehmen könnten. Die ältere Tochter und ihre Geschwister würden so in eine Aussenseiterrolle gedrängt. Das Ehepaar habe das Gefühl, sich an keine Schulregeln halten zu müssen. Der Verteidiger forderte Freisprüche von allen Vorwürfen. Man könne meinen, es handle sich hier «um riesige Verstösse», erklärte er. Aber es gehe nur um einige wenige Vorfälle, die gross hervorgehoben würden.
Richter: Kinder werden in Aussenseiterrolle gedrängt
Das Ehepaar könne sich auf die Glaubens- und Gewissensfreiheit berufen, betonte der Verteidiger. In St. Margrethen seien immer wieder Ausnahmen für Skilager bewilligt worden: Andere Schülerinnen seien dispensiert worden, nicht aber die Tochter des Ehepaars. Der Schulrat habe sich stur verhalten. Es habe sich ein Grabenkampf entwickelt, der niemandem etwas bringe. In seinem am Donnerstagabend mündlich eröffneten Urteil erklärte der Einzelrichter, die Straftatbestände seien erfüllt. Er verurteilte das Ehepaar je zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 30 Franken und zu einer Busse von je 1000 Franken. Das Verhalten der Eltern führe dazu, dass die Kinder in ihrer Entwicklung gestört und in eine Aussenseiterrolle gedrängt würden. Der Einzelrichter verwies auch auf ein Bundesgerichtsurteil, das festhalte, dass auch muslimische Kinder am Schwimmunterricht teilnehmen müssten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (sda)