Das Bundesgericht hat entschieden, dass ein bald 14-jähriges Mädchen einer muslimischen Familie aus dem Aargau dem Schwimmunterricht der Schule nicht fernbleiben darf, zumal das Schwimmen an der Oberstufe geschlechtergetrennt durchgeführt wird und das Mädchen einen Burkini – einen Ganzkörperbadeanzug mit integrierter Schwimmkappe – tragen darf.
Hamit Duran, der Sekretär des Verbandes Aargauer Muslime, begrüsst das Urteil des Bundesgerichts. «Der Schwimmunterricht gehört dazu, er ist eine Selbstverständlichkeit», sagte Duran gegenüber dem SRF-Regionaljournal Aargau/Solothurn. In einem ähnlichen Fall vor fünf Jahren habe das Bundesgericht zu Recht genau gleich entschieden. Die Teilnahme am Unterricht diene der Integration, und diese sei sehr wichtig.
Der gleichen Meinung ist auch Yahya Hassan Bajwa, Präsident Integrationsforum Baden und ehemaliger Aargauer Grüne-Grossrat. Er äusserte sich gegenüber dem Radiosender Radio Argovia: «Ich finde, sie muss teilnehmen, weil die Schweizer Gesetzgebung ihr schon entgegengekommen ist mit getrenntem Schwimmunterricht.»