Dies gelte auch für einen gemeinsamen Unterricht mit männlichen Schülern, entschied das Gericht am 11. September in Leipzig.
Dabei müssten sie auch den Anblick männnlicher Mitschüler in Badekleidung auf sich nehmen, weil dies auch ausserhalb der Schule verbreitet sei. Bei dem Urteil ging es um den Fall einer elfjährigen Muslimin an einem Gymnasium in Frankfurt am Main.
Auslöser des Rechtsstreits war, dass sich eine muslimische Schülerin 2011 in Frankfurt am Main aus religiösen Gründen geweigert hatte, zusammen mit Jungen am Schwimmunterricht teilzunehmen. Auch das Tragen eines Burkini kam für sie nicht infrage. Das aus Marokko stammende Mädchen besucht ein Gymnasium in Frankfurt.