Migration

Kanton St. Gallen senkt Hürden für Personen mit Schutzstatus S

Personen mit Schutzstatus S soll im Kanton St. Gallen der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert werden. Zu diesem Zweck gilt neu ein vereinfachtes Bewilligungsverfahren.

Um in der Schweiz arbeiten zu dürfen, benötigten Personen mit Schutzstatus S bis anhin eine kantonale Bewilligung. Dies schreibt das St. Galler Volkswirtschaftsdepartement in einer Mitteilung. Neu reicht ein sogenanntes Meldeverfahren zur Erwerbstätigkeit aus, das seit mehreren Jahren bei vorläufig aufgenommenen Personen und anerkannten Flüchtlingen angewendet wird.

Das neue Verfahren verringere die administrativen Hürden deutlich, heisst es vom Kanton weiter. Denn bis anhin mussten Unternehmen vorgängig eine Arbeitsbewilligung beim Amt für Wirtschaft und Arbeit einholen.

Mit der neuen Erwerbsmeldung bestätigen die Arbeitgebenden, dass die in der Schweiz geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten werden. Der Kanton kontrolliere dies künftig mit Stichproben.

Der erleichterte Zugang zum Arbeitsmarkt trage dazu bei, die berufliche Integration zu fördern und das vorhandene Arbeitskräftepotenzial besser zu nutzen, heisst es im Communiqué weiter.

Von den 2689 Personen mit Schutzstatus S im Alter zwischen 18 und 64 Jahren im Kanton St. Gallen sind 1146 erwerbstätig, wie einer Statistik des Staatssekretariats für Migration von Ende September zu entnehmen ist. Das entspricht einer Erwerbsquote von 42,6 Prozent. Insgesamt leben im Kanton St. Gallen 4228 Personen mit Schutzstatus S. (sda/ no)

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