Die Änderung der Regeln über die Nacht- und Sonntagsarbeit im Arbeitsgesetz würde Tankstellenshops erlauben, künftig rund um die Uhr sämtliche Produkte aus ihrem Sortiment zu verkaufen. Die Shops könnten in der Nacht ohne Sonderbewilligung Personal beschäftigen, wenn das Warenangebot in erster Linie auf die Bedürfnisse der Reisenden ausgerichtet ist.
Gewerkschaften und kirchliche Organisationen haben dagegen das Referendum ergriffen. Dafür sehe er keinen Grund, sagte Christian Lüscher (FDP/GE), auf dessen Initiative das Parlament die Gesetzesänderung beschlossen hatte.
Die betroffenen Betriebe dürften schon heute nachts Personal beschäftigen, müssten aber einen Teil des Sortiments abdecken. Dass der Staat bestimme, welche Produkte nachts verkauft werden dürften, sei absurd. Es führe dazu, dass die Konsumenten die Wahl hätten zwischen schwammiger Pizza und alten Sandwiches.
Keine staatliche Bevormundung
Das Argument der Gegner, das nächtliche Einkaufen von rohen Eiern oder Bratwürsten entspreche keinem echten Bedürfnis, lässt Lüscher nicht gelten. Das sei, als ob der Staat bestimmen würde, wann ein Bedürfnis für sexuelle Aktivitäten zu bestehen habe.
Die Befürchtung, dass bei einem Ja schweizweit 24-Stunden-Shops aus dem Boden schiessen, hält das überparteiliche Ja-Komitee für unbegründet. Betroffen seien nur Shops, die bereits heute durchgehend geöffnet haben dürften.
Aus Sicht des Ja-Komitees hat die geplante Änderung des Arbeitsgesetzes auch nichts mit den parlamentarischen Vorstössen und Beschlüssen für eine Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten zu tun. Was diese Pläne betreffe, seien sich nicht alle auf dem Podium einig. Bei den Tankstellenshops dagegen schon.
Das Ja-Komitee steigt mit dem Slogan «Bratwürste legalisieren» in den Abstimmungskampf. Das Plakat zeigt eine erhobene Hand mit einer Bratwurst. Eine grosse Kampagne ist indes nicht geplant. Den Befürwortern stünden «einige Hunderttausend Franken» von Wirtschaftsverbänden zur Verfügung. Das Stimmvolk entscheidet am 22. September über die Änderung des Arbeitsgesetzes.