Zeitzeuge

Resoluter Kirchenbund

Die Abtreibungsfrage spaltet die Reformierten in den 1980er-Jahren. Als aber eine Initiative Schwangerschaftsabbrüche durch die Hintertüre verbieten will, sagt der Kirchenbund entschieden Nein.

Kirche und Politik treffen zusammen: Drei Wochen vor der Abstimmung zur Initiative «Recht auf Leben» im Juni 1985 nimmt der Schweizerische Evangelische Kirchenbund bei einer Pressekonferenz Stellung. (Bild: Hans Schlegel/ Keystone)

Die Mienen sind ernst, das Körbchen mit den Gipfeli ist unberührt. Der Vorstand des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbunds*, steht vor einer schwierigen Aufgabe, als er am 16. April 1985 in Bern die Presse begrüsst. Einerseits möchte er bekräftigen, dass er das «Recht auf Leben» befürwortet und schützen will. Andererseits lehnt er die gleichnamige Initiative ab, die drei Wochen später zur Abstimmung kommt. Es ist die kommunikative Quadratur des Kreises.

Die Initiative will das Recht auf Leben ins Grundgesetz schreiben. Es ist aber ein offenes Geheimnis, dass es hauptsächlich darum geht, die aufkommende Diskussion um Straffreiheit bei Abtreibung ein für alle Mal zu unterbinden. In der Bundesverfassung soll stehen, dass das menschliche Leben «mit der Zeugung beginnt» und «mit dem natürlichen Tod endet». Hinter der Initiative stehen konservative christliche Kreise. Zu den lautstarksten Befürwortern gehören die katholischen Bischöfe.

Ein gewichtiges Nein

Unter Reformierten ist die Initiative umstritten. Befürworter präsentieren eine Umfrage, wonach von 1053 Pfarrerinnen und Pfarrern 621 für die Initiative seien. Doch der SEK-Vorstand um den damaligen Präsidenten Jean-Pierre Jornod hält dagegen. An der Pressekonferenz lehnt er die Initiative entschieden ab – aus medizinischen, juristischen, theologischen und ethischen Gründen. Die «NZZ» schreibt tags darauf von einer «beeindruckenden Dokumentation», die der Kirchenbund vorgelegt habe.

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In historischen Bildern greift die Redaktion Momente der Zeitgeschichte auf, die in der reformierten Landschaft Relevanz haben. Die Texte in der Rubrik «Zeitzeuge» erscheinen in loser Folge. (red)

Damit erteilt der Kirchenbund Abtreibungsgegnern vor versammelter Presse eine Abfuhr. Und sein Nein hat Gewicht. Die Stimmbürger verwerfen die Initiative am 9. Juni 1985 mit 63 Prozent deutlich. In Zeitungskommentaren machen Analysten das entschiedene Vorgehen des SEK mitverantwortlich dafür. Dieses habe dafür gesorgt, dass Stimmbürger das Anliegen der Initianten einer katholischen, konservativen Ecke zuordneten, womit es unter dem Strich nicht mehrheitsfähig war.

Langes Zögern

Für den Kirchenbund ist das entschiedene Nein der erste Schritt hin zu einerer liberalen Haltung bei Schwangerschaftsabbrüchen. Zuvor hat er sich mit der Abtreibungsfrage lange schwer getan. Noch 1977 bekämpfte er den ersten (letztlich erfolglosen) politischen Anlauf für eine Fristenregelung. Doch als ein solcher Ende der 1990er-Jahre erneut aufs Tapet kommt, macht sich auch der SEK öffentlich dafür stark. Im Jahr 2002 beschliesst das Volk schliesslich mit über 70 Prozent Ja-Stimmen, dass Frauen in den ersten 12 Wochen selbst über einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden dürfen.

Das «Recht auf Leben» findet übrigens 1999 doch noch den Weg in die neue Bundesverfassung – allerdings ohne eine Definition darüber, wann das Leben beginnt und wann es endet.

*Redaktioneller Hinweis: Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund (SEK) ist 1920 gegründet worden. Hundert Jahre später, 2020, hat sich die Organisation in Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz (EKS) umbenannt.