Mutter- und Vaterschaftsurlaub

Hinterbliebene stärker unterstützen

Stirbt ein Elternteil kurz nach Geburt, sollen Hinterbliebene diesen Mutter- oder Vaterschaftsurlaub erhalten. Definitiv ist der Entscheid noch nicht.

Stirbt ein Elternteil kurz nach der Geburt eines Kindes, soll der überlebende Vater oder die überlebende Mutter künftig Anspruch auf 16 Wochen Ferien haben. Dafür hat sich der Nationalrat ausgesprochen.

Die grosse Kammer hiess die Vorlage, ausgelöst durch eine parlamentarische Initiative der früheren St. Galler GLP-Nationalrätin Margrit Kessler, mit 171 zu 1 Stimmen bei 22 Enthaltungen gut.

Bundesrat für Lösung

Der Vorschlag für 16 Wochen folge einer simplen Logik, sagte Jörg Mäder (GLP/ZH). Der Anspruch des einen Elternteils werde einfach auf den Hinterbliebenen übertragen, also 14 plus 2 respektive umgekehrt. Die Seltenheit der Vorfälle mindere die Tragik nicht, erklärte Tiana Angelina Moser (GLP/ZH). Die Lösung helfe mit, neben der Trauer das Leben als Hinterbliebene neu zu organisieren.

Auch der Bundesrat sprach sich für die von der Ratsmehrheit beschlossen Variante aus. Sie gewährleiste die Gleichbehandlung der hinterbliebenen Mutter respektive des hinterbliebenen Vaters. Die Folgekosten seien vernachlässigbar, betonte Gesundheitsminister Alain Berset.

Kosten knapp über 100'000 Franken

Todesfälle aufgrund von Komplikationen nach einer Schwangerschaft oder Geburt sind in der Schweiz sehr selten. Von 2005 bis 2021 waren laut Bundesamt für Statistik fünf von rund 82'000 Geburten betroffen.

Die Kosten für eine Anpassung in der Erwerbsersatzordnung ab 2024 werden auf 120'000 Franken geschätzt. 80'000 Franken entfallen auf hinterbliebene Väter, 40'000 Franken auf hinterbliebene Mütter. Die Vorlage geht nun an den Ständerat. (sda/ jow)