1701 wurden sieben Frauen und ein Mann aus dem zürcherischen Wasterkingen in Zürich getötet, nachdem sie der Hexerei angeklagt worden waren. Das war 81 Jahre vor der Hinrichtung von Anna Göldi in Glarus.
Es waren die letzten Hexenprozesse in der Stadt Zürich. Von 1487 bis 1701 waren 79 Todesurteile wegen Hexerei ausgesprochen worden – gegen 4 Männer und 75 Frauen. Die Urteile habe damals die Exekutive des Stadtstaats Zürich gefällt. Dies seien zwar recht wenige, wenn man sie mit den Zahlen in anderen Ländern Europas vergleiche, sagte eine SP-Gemeinderätin.
Sie und eine Fraktionskollegin hatten ein Postulat eingereicht, in dem sie vorschlugen, den Opfern dieser «Justizmorde» ein Mahnmal zu errichten – etwa eine Gedenktafel an der Wasserkirche, auf der die – überlieferten – Namen der Hingerichteten verzeichnet sind. Auch die Sihl würde sich als Standort eignen.
Stadtpräsidentin Corine Mauch (SP) war bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Allerdings sei der Stadtrat nicht die richtige Stelle. Die Rechtsnachfolge des damaligen urteilenden Gremiums sei der Kanton. Mauch versicherte, sie werde beim Kanton in dieser Sache vorstellig werden und ihn bei einem positiven Bescheid tatkräftig unterstützen.