Die jüngsten Beschlüsse bedeuteten faktisch das Ende der im September beschlossenen Erleichterungen, schreibt die Flüchtlingshilfe in einer Mitteilung vom 22. November. Die Schweiz begehe Wortbruch gegenüber den syrischen Flüchtlingen. Anfang September hatte Justizministerin Simonetta Sommaruga die Regeln gelockert, damit Familienangehörige Syrern, die in der Schweiz leben, leichter einreisen können.
Die Möglichkeit wird genutzt: Seit die neuen Bestimmungen gelten, sind 642 Personen in die Schweiz eingereist. Mitte Oktober waren es noch 44 gewesen. Die Zahl der ausgestellten Visa hat sich in derselben Zeit von 800 auf 1400 erhöht.
Dass die Regeln nun wieder verschärft werden, hatte die Sendung «10vor10» aufgedeckt. Das Bundesamt für Migration (BFM) bestätigt die Änderungen. Allerdings spricht es von «Präzisierungen». Es gehe «nicht in erster Linie» darum, die Gesuchszahlen zu senken, sagte BFM-Sprecherin Lea Wertheimer gegenüber der sda.
Gastgeber muss für Unterhalt aufkommen
Zu den im September beschlossenen Erleichterungen gehörte, dass die finanziellen Verhältnisse der Einreisewilligen nicht geprüft werden. Neu müssen die Syrer sich nun verpflichten, bei ihren Verwandten zu wohnen. Diese wiederum müssen zwingend ein Einladungsschreiben verfassen und sich verpflichten, dass sie für den Unterhalt aufkommen.
Im Zweifelsfall prüft das BFM, ob die Gastgeber die finanziellen Voraussetzungen mitbringen. Aus Sicht der Flüchtlingshilfe ist dies ein «Killer-Kriterium»: Die wenigsten in der Schweiz lebenden Syrer hätten so viel Geld, dass sie die Voraussetzungen erfüllen könnten.
Die einreisewilligen Syrer müssen sich ferner dazu verpflichten, nach 90 Tagen wieder auszureisen. Ist dies nicht möglich, können sie sich bei einem kantonalen Migrationsamt melden, das über das weitere Vorgehen entscheidet.
In manchen Fällen hätten Syrer unmittelbar nach ihrer Einreise ein Asylgesuch gestellt, erklärt das Bundesamt. Dies sei jedoch nicht das Ziel der Erleichterungen gewesen. Das Ziel sei es, den Menschen vorübergehend Schutz zu ermöglichen. Für Menschen, welchen die Wegweisung nicht zugemutet werden könne, sehe das geltende Recht eine klare Regelung vor: die vorläufige Aufnahme. Im Fall von Syrien sei klar, dass niemand zwangsweise ausgeschafft werde.