Wie ist die Bündner Kirche auf den Vorschlag gekommen, den politischen Gemeinden zu überlassen, was an hohen Feiertagen erlaubt sein soll?
In der Vernehmlassung der Bündner Regierung zur Teilrevision des Ruhetagsgesetzes war dieser Vorschlag bereits formuliert. Wir bringen zwar Vorbehalte an, können uns aber der gesellschaftlichen Entwicklung nicht einfach verschliessen. Der Vorschlag ist auch lokalpolitisch gut. Denn Anliegen in Tourismusdestinationen wie Davos oder Lenzerheide sind anders zu beurteilen als in einem Bündner Seitental. Der Druck in den Tourismusdestinationen ist grösser, auch an den hohen Feiertagen etwas zu bieten.
Was wäre der Vorteil, wenn die politischen Gemeinden Veranstaltungen bewilligen könnten?
Die Leute vor Ort kennen die Situation viel besser als eine kantonale Behörde. Zudem gibt es in den Gemeinden oft eine Personalunion zwischen Gemeindevorstand und der Kirchenpflege. Zumindest kennt man sich in der Regel und kann etwas aushandeln.
Und wenn nun St. Moritz am Karfreitag sämtliche Ramba-Zamba-Veranstaltungen zulässt?
Das sehe ich nicht kommen, denn die Kirchgemeinden wären ja auch involviert. Die politischen Gemeinden haben nach unserem Vorschlag Rücksicht auf die Bedürfnisse der Kirche zu nehmen. Wir stellen uns ja nicht per se gegen Veranstaltungen an hohen Feiertagen. Die Feiertage selbst stehen für uns allerdings nicht zur Disposition; aus psychosozialen wie auch aus religiösen Gründen nicht.
Aber gerade in St. Moritz herrscht ja ein enormer Hunger nach Events – auch an hohen Feiertagen.
Man muss zwischen Peripherie und Ortskern unterscheiden: Eine unpassende Veranstaltung am Karfreitag würde im Ortskern schon vorher abgeblockt. Ich gehe davon aus, dass das in St. Moritz so ist, in einer kleinen Gemeinde ohnehin. Gegen einen Event in einem Skigebiet würde sich eine Kirchgemeinde aber kaum stellen. Die Ausübung von Religion sollte indessen ungestört möglich sein.
Bungeejumping an Karfreitag neben einer Kirche ist unpassend, ein Event auf der Piste aber nicht?
Genau.
Wären Sie für ein Vetorecht der Kirchgemeinden?
Nein, das fände ich nicht gut. Wie gesagt: Es geht ums Aushandeln im Dialog, nicht ums Verbieten.
Und wenn ein Gemeindevorstand nach Anhörung der Kirchgemeinde trotzdem gegen diese entscheidet?
Dann haben wir einen Konflikt. Ich gehe aber davon aus, dass man sich einig werden würde.
Ist dieser pragmatische Vorschlag nur gut für einen Bergkanton? Oder hätte er gesamtschweizerisches Potential?
Ich denke, das ist stark abhängig von der politischen Kultur eines Kantons. In Graubünden lehnen sich die kirchlichen Strukturen stark an die staatlichen an. Es ist eine bündnerspezifische, nicht-zentralistische Lösung: Man wehrt sich dagegen, Kompetenzen an die Landeskirche oder die Regierung abzugeben. Die Basis hat das Sagen.
Gibt es im Bündnerland keine Kampf-Atheisten, die sich dagegen wehren, dass Religion ihnen vorschreibt, was an gewissen Tagen erlaubt ist?
Die Kirchen geniessen eine breite Akzeptanz in Graubünden, man ist froh, dass es sie gibt, und deshalb ist auch Rücksichtnahme ihnen gegenüber gefragt. Es ist zudem staatlich definiert und demokratisch gestützt, was hohe Feiertage sind. Daraus ergibt sich die besondere Behandlung der Kirchen.