GR: Politische Gemeinden sollen Events an hohen Feiertagen bewilligen

Nach dem Willen der Bündner Regierung sollen künftig sportliche und kulturelle Veranstaltungen an hohen Feiertagen nicht mehr generell verboten sein. Der Kirchenrat und die Synode der reformierten Landeskirche bringen klare Vorbehalte an, lehnen die vorgeschlagene Lockerung der Sonntagsruhe aber nicht grundsätzlich ab. Dies teilte die Bündner Kirche am 3. September mit.

Blick ins Oberengadin von Mottas Muragl.
Blick ins Oberengadin: Sollen die Bündner Gemeinden über Veranstaltungen an hohen Feiertagen entscheiden? (Bild: Wikimedia/Joachim Wittwer)

Ruhetage seien über ihre religiöse und kirchliche Bedeutung hinaus wertvoll und schützenswert, und zwar aus «psychohygienischen und psychosozialen Gründen», heisst es in der Stellungnahme der reformierten Kirche zur Teilrevision des Ruhetagsgesetzes zuhanden der Regierung. Kirchenrat und Synode verfolgten die Relativierung der Ruhetage mit Unbehagen. Sie seien sich allerdings auch bewusst, dass sich der gesellschaftliche Wandel durch ein Ruhetagsgesetz nicht aufhalten lasse.

In ihrer Stellungnahme fordert die reformierte Landeskirche, dass die bisherigen Feiertage grundsätzlich erhalten bleiben sollen, insbesondere auch der Dank-, Buss- und Bettag. Weiter spricht sie sich dafür aus, dass künftig die politischen Gemeinden für die Bewilligung von Veranstaltungen an hohen Feiertagen zuständig sind. Nach dem Willen des Kirchenrats soll dies «im Einvernehmen mit den Kirchgemeinden» erfolgen.