Politik

Doppelnamen stehen vor Comeback

Der Bundesrat befürwortet die Wiedereinführung der Doppelnamen für Eheleute. Neu sollen auch Kinder Doppelnamen tragen können – und zwar unabhängig davon, ob ihre Eltern verheiratet sind oder nicht.

Zehn Jahre nach seiner Änderung könnte das Namensrecht erneut angepasst werden. Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) schlägt vor, dass sich Verheiratete sowie eingetragene Partner und Partnerinnen unabhängig voneinander für einen Doppelnamen entscheiden können. Zwischen den Namen soll ein Bindestrich stehen können, aber nicht müssen.

Neu will die Nationalratskommission auch für Kinder einen Doppelnamen zulassen. Wenn ihre Eltern es wünschen, sollen sie einen Doppelnamen tragen können, der sich aus den Namen der Eltern zusammensetzt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Eltern verheiratet sind.

Vereinfachungen nötig

Doppelnamen nach neuem Recht sollen auch bereits verheiratete respektive registrierte Paare tragen können. Durch eine einfache Erklärung sollen sie und auch die minderjährigen Kinder verheirateter und unverheirateter Eltern die Möglichkeit erhalten, nachträglich einen Doppelnamen zu führen.

Der Bundesrat unterstützt das Anliegen, ist aber der Ansicht, dass die Kommissionsvorlage vereinfacht werden sollte. Der Entwurf enthalte zwar zahlreiche Kombinationsmöglichkeiten bei der Wahl des Familiennamens, lasse aber nicht alle denkbaren Kombinationen zu. Es sollten daher weitere Möglichkeiten zur Namensbildung geprüft werden. Der Nationalrat wird voraussichtlich in der Frühjahrssession über die Vorlage debattieren.

Heute nicht zulässig

Seit ihrer Abschaffung im Jahr 2013 sind Doppelnamen nicht mehr zulässig. Kinder erhalten heute entweder den gemeinsamen Familiennamen, den Familiennamen ihres Vaters oder ihrer Mutter. Sind die Eltern nicht verheiratet, tragen die Kinder den Namen eines Elternteils. (sda/ pef)