Die Trauung der Homo-Paare ist eine offizielle Amtshandlung, die in die gleichen Kirchenbücher eingetragen wird wie bei heterosexuellen Ehepaaren. Pfarrer können die Trauung schwuler und lesbischer Lebenspartner aber «aus Gewissensgründen» ablehnen.
Auch Kirchengemeinden, die sich bereits gegen die bisher mögliche «gottesdienstliche Begleitung» gleichgeschlechtlicher Paare ausgesprochen hatten, können die Trauung verweigern. Sie muss dann in einer anderen Kirchengemeinde stattfinden.
Damit hat die rheinische Kirche unter den 20 evangelischen Landeskirchen in Deutschland die weitestgehende Regelung zur Gleichstellung von Lebenspartnern. (epd)