Eingereicht worden war diese vom Tessiner Lega-Nationalrat Lorenzo Quadri. Er verweist auf Medienberichte, wonach die türkische Regierung angeblich 35 Moscheen und islamische Zentren in der Schweiz finanziere.
Ziel dieses finanziellen Engagements sei es möglicherweise, in der Schweiz einen radikalen Islam zu propagieren, heisst es in der Begründung der Motion. Quadri verweist zudem auf entsprechende Vorschriften in Österreich.
Er sei sich der Risiken durch extremistische islamistische Prediger und Gemeinschaften bewusst, schreibt der Bundesrat in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort. Doch dürften muslimische Gemeinschaften und Imame nicht diskriminiert und unter Generalverdacht gestellt werden.
Vorschriften, die ausschliesslich an die muslimische Ausrichtung von Personen oder Gemeinschaften anknüpfen, wären nach Ansicht des Bundesrats diskriminierend. Die bestehenden Risiken liessen sich im Rahmen der geltenden Rechtsordnung bekämpfen, schreibt er. Punktuelle Verschärfungen des Rechts schliesst die Regierung aber nicht aus.
In der Antwort auf eine Interpellation der Aargauer CVP-Nationalrätin Ruth Humbel hält der Bundesrat fest, dass er heute keine Befugnis hat, Finanzdaten von Moscheen zu erfassen. Ausnahme ist die Informationsbeschaffung zum Beispiel im Rahmen der Terrorabwehr. Ist eine Moschee als Verein organisiert, muss sie ihre Finanzen nicht offenlegen. Eine Stiftung hingegen muss der Aufsichtsbehörde Aufschluss über ihre finanzielle Situation geben. (sda)