Wehrpflicht
Bundesrat bittet um Entschuldigung
Die Irritationen sind gross gewesen, als bekannt wurde, dass eine Änderung des Militärgesetzes vorgenommen wurde, welche die Kirchen betrifft – ohne dass die Kirchen an der Vernehmlassung teilnehmen konnten (ref.ch berichtete).
Seit Juni sind Pfarrer nicht mehr von der Dienstpflicht ausgenommen. Wer von ihnen noch im wehrpflichtigen Alter ist, kann aufgeboten werden. Begründet wurde die Gesetzesänderung damit, dass die seelsorgliche Betreuung der Menschen «nicht mehr unentbehrlich» sei.
In einem Brief an die Kirchen in der Schweiz hat nun Bundesrat Martin Pfister sein Bedauern ausgedrückt. Das Schweizer Fernsehen in der Westschweiz hat als erstes darüber berichtet.
Der Vorsteher des Bundesamts für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), machte ein «Versehen des federführenden Bundesamts» geltend. Deshalb seien die Kirchen nicht eingeladen worden, sich im Rahmen der Vernehmlassung zur Gesetzesänderung zu äussern. Dafür hat der Bundesrat um Entschuldigung gebeten.
Bezüglich der Einschätzung, Geistliche seien in Krisenzeiten in ihren Kirchgemeinden nicht mehr unentbehrlich, buchstabierte Pfister zurück. Er schrieb: «Wir sind uns der Bedeutung von Geistlichen in ausserordentlichen Lagen sehr bewusst und schätzen deren Leistungen zugunsten des seelischen Wohlbefindens betroffener Personen sehr.»
Auf Anfrage des Schweizer Fernsehens zeigen sich Kirchenvertreter zufrieden mit der Antwort. (dst)