Damit bestätigte die letzte Instanz in Lausanne eine Entscheidung des Thurgauer Grossen Rats, der die Initiative bereits im vergangenen Dezember mit grosser Mehrheit für ungültig erklärt hatte.
Das Initiativkomitee, das deswegen vor Bundesgericht Beschwerde einlegte, wollte mit einer Änderung des Volksschulgesetzes verhindern, dass der Koran oder andere islamische Sakralschriften an Schulen gelehrt werden.
Die Richter kamen in ihrer Beratung zum Schluss, dass der Initiativtext als solcher zwar durchaus neutral verstanden werden könne. Die Begründung des Komitees lasse sich aber nicht ausblenden. Und bei diesem Verständnis verstosse die Initiative gegen das Diskriminierungsverbot.
Die Initiative war von einem überparteilichen Komitee lanciert und eingereicht worden. Auslöser der Initiative war der Islamunterricht an der Schule in Kreuzlingen.