Bundesgericht: Pfarrer zu Unrecht festgenommen

Ende Juli 2007 kontrollierte eine Stadtzürcher Polizeipatrouille einen Drogenkonsumenten. Ein reformierter Pfarrer, der dies beobachtete, kritisierte das Vorgehen der Polizisten. Daraufhin wurde er von einer Einsatztruppe festgenommen. Das Bundesgericht hat das Vorgehen der Polizei nun als unverhältnismässig eingestuft.


Das Bundesgericht hat den Schuldspruch des kantonalen Obergerichts gegen den verantwortlichen Leiter der Einsatztruppe bestätigt, berichtet die «Neue Zürcher Zeitung» am 11. Juli. Dieses hatte den Polizisten im März wegen Freiheitsberaubung und Amtsmissbrauch zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.

Der Verurteilte hatte in seiner Beschwerde ans Bundesgericht vergeblich argumentiert, dass sich der Pfarrer zunächst nicht ausgewiesen habe und sich zweimal geweigert habe, seine Hände aus den Hosentaschen zu nehmen. Dieses Verhalten stuft das höchste Gericht höchstens als Übertretung ein. Und in einem solchen Fall dürften Betroffene nach dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit nur auf den Posten mitgenommen werden, wenn sie ihre Personalien vor Ort nicht bekanntgeben würden. Dies sei hier aber nicht der Fall gewesen.

An dem Polizeieinsatz waren dem Bericht zufolge drei Polizisten beteiligt. Die Einsatztruppe war von den Beamten, die den Drogenkonsumenten kontrollierten, wegen des störenden Pfarrers zur Klärung der Situation herbeigerufen geworden. Die Einsatztruppe habe die Lage aber nicht beruhigen können, schreibt die Zeitung. Der Pfarrer wurde festgenommen und mit auf den Rücken gefesselten Händen auf die Wache gebracht. Dort fand die Leibesvisitation statt, für die sich der Pfarrer nackt ausziehen musste. Nach rund eineinhalb Stunden konnte der Mann den Posten wieder verlassen.

Einer der drei Polizisten wurde dem Bericht zufolge vom Bezirksgericht Zürich freigesprochen. Der zweite akzeptierte den erstinstanzlichen Schuldspruch. Er war wegen fahrlässiger Körperverletzung bestraft worden, weil er den Pfarrer mit einem gezielten Tritt in die Kniekehle zu Fall gebracht worden. Nur der Einsatzleiter ging bis vor Bundesgericht.