Bis zu zwei Jahre Haft für Koranverbrennungen
In Dänemark und Schweden kam es in den vergangenen Monaten zu mehreren Koranverbrennungen. Die öffentlichen Aktionen lösten scharfe Proteste in muslimischen Staaten aus, was auch zu Problemen in der bilateralen Zusammenarbeit führte. Bisher ist die Meinungsfreiheit in den beiden Ländern so weit gefasst, dass die Handlungen keine juristischen Konsequenzen hatten.
Nun aber hat die dänische Regierung reagiert. Das öffentliche Verbrennen des Korans, der Bibel oder der Tora soll künftig eine Straftat sein, sagte Dänemarks Justizminister Peter Hummelgaard in Kopenhagen. «Dies sind Spotthandlungen, die der Sicherheit der Dänen sowohl im Ausland als auch im Inland schaden.» Es gehe nicht darum, was man denken und sagen dürfe, sondern um zivilere Wege, sich auszudrücken.
Aussenminister Lars Løkke Rasmussen sagte, der Schritt sei ein wichtiges Signal. Durch die öffentlichen Koranverbrennungen während des Sommers habe sich die Terrorgefahr im Land deutlich erhöht.
Auch die schwedische Regierung prüft, inwieweit die Vorschriften für öffentliche Versammlungen geändert werden können. Das Terrornetzwerk Al-Kaida hatte mit Blick auf die Koranverbrennungen in Schweden und auch in Dänemark in einer mutmasslichen Stellungnahme zu Anschlägen gegen die EU-Mitglieder aufgerufen.
In der Schweiz würde eine Koranverbrennung wahrscheinlich zu einer Verurteilung führen. Der sogenannte Blasphemie-Artikel schützt vor Verletzung religiöser Gefühle durch andere Personen. «Wer öffentlich und in gemeiner Weise (. . .) Gegenstände religiöser Verehrung verunehrt, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder Busse bestraft», heisst es in Artikel 261 des Strafgesetzbuches. Bislang gab es allerdings keinen konkreten Fall. (sda/ eba)