Das Kantonsparlament soll im November über Sparmassnahmen von rund 400 Millionen Franken diskutieren. Nach Protesten hat die Finanzkommission (Fiko) des Grossen Rates gemäss der Berner Medien vom 4. November die Vorschläge für Sparmassnahmen in den Bereichen Behinderte, Altersheime und Spitex etwas zurückgenommen. Bei den Kirchen will die Fiko nach wie vor das Budget um zwei Millionen Franken auf 73 Millionen Franken kürzen. Der Kanton bezahlt die Pfarrerlöhne.
Diese Kürzung wollen die Berner Kirchen nicht hinnehmen. Sie werden dabei von der Interessengemeinschaft der Jüdischen Gemeinden in Bern unterstützt. In einem gemeinsamen Brief wenden sie sich an die Grossräte und fordern diese auf, den Sparvorschlag bei den Kirchen abzulehnen.
Die Kirchen kritisieren im Brief heftig Berichte, auf welchen die Sparvorschläge aufbauen. So verzerre der Bericht des Wirtschaftsforschungsinstituts Bak Basel (Bak-Studie) die Realitiät im Kanton und komme im Bereich der Kirchen «zu einem verfehlten Resultat». Die Kirchen kritisieren zudem die «relativ knappe rechtliche Beurteilung der Universität Bern», welche die «wohlerworbenen Rechte der Kirchen auf staatliche Pfarrbesoldung bestritten hat».
Der Gutachter der Kirchen, der Berner Rechtsanwalt Ueli Friederich, komme in einer Stellungnahme zum Schluss, dass aus der neueren Rechtsprechung keine entscheidenden Erkenntnisse gewonnen werden können. Die stiftungsrechtlich geprägte Zweckbindung des Kirchenguts habe auch weiterhin Geltung.
Breite Aktzeptanz
Gemäss einer Nationalfondsstudie betrage die öffentliche Finanzierung der Kirche in der Schweiz ungefähr ein Prozent der Gesamtausgaben der Kantone. Die pfarramtliche Versorgung der Kirchgemeinden im Kanton Bern mache jedoch lediglich 0.86 Prozent der Staatsausgaben aus. Vor 40 Jahren habe der Anteil noch bei zwei Prozent gelegen, betonen die Kirchen in ihrem Brief. Der reformierte Synodalratspräsident Andreas Zeller erklärte in der «Berner Zeitung», die Landeskirchen hätten in den vergangenen zwanzig Jahren 45 Pfarrstellen abgebaut.
Die Kirchen weisen in ihrem Brief zudem darauf hin, dass 75 Prozent der Berner Bevölkerung Mitglied einer Landeskirche sind. Diese breit abgestützte Mitgliedschaft belege eine klare Akzeptanz der Kirchen. Diese würden von der grossen Mehrheit der Bevölkerung durch das Bezahlen der Kirchensteuern mitgetragen. Die sozialen Leistungen der Kirche beschränken sich nicht auf die Mitglieder, sondern würden auch der gesamten Bevölkerung zugute kommen. Ein Abbau kirchlicher Leistungen würde zudem in erster Linie Randregionen betreffen, die bereits jetzt einem starken Strukturabbau ausgesetzt seien. Gemäss einer weiteren Studie würde bereits eine Einsparung von zwei Millionen Franken dazu führen, dass der Staat die von den Kirchen erbrachten Leistungen nicht mehr abgelte.
Eine Neuregelung des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat im Kanton Bern sei durchaus möglich, schreiben die Berner Landeskirchen. Sollte es zu einer Ablösung der Pfarrbesoldungspflicht des Kantons kommen, erwarten sie, dass die «wohlerworbenen Rechte der Kirchen geschützt und auch die zahlreichen Leistungen der Landeskirchen für die Gesellschaft angemessen entschädigt werden».
Der Kanton Bern hat 1804 die Kirchengüter übernommen und sich im Gegenzug verpflichtet, daraus hervorgehende Erträge für die Besoldung der Geistlichen einzusetzen.