Die Delegierten des Kirchenbundes sprachen sich in Bern für die Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare aus. Mit 49 Ja- zu 11 Nein-Stimmen war der Entscheid überraschend deutlich.
Sollen gleichgeschlechtliche Paare heiraten dürfen? Wenn es nach den Delegierten der Landeskirchen geht, dann lautet die Antwort Ja. (Bild: Keystone / Anthony Anex)
Die Abgeordnetenversammlung (AV) des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes befürwortet die Ehe für alle. In der Abstimmung vom 5. November im Berner Rathaus stimmten 45 Delegierte dafür, die Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare auf zivilrechtlicher Ebene zu unterstützen. Lediglich 10 lehnten dies ab. Zuvor war eine geheime Abstimmung beantragt worden.
Ratsmitglied Sabine Brändlin betonte zu Beginn der Diskussion, dass die reformierte Kirche mit ihrem Entscheid nicht länger warten dürfe. «Es geht darum, jetzt unsere Stimme in die gesellschaftliche Debatte einzubringen», sagte sie. Der Antrag des Kirchenbundes sei zudem nicht bindend. «Der endgültige Entscheid über eine Einführung der Trauung liegt immer noch bei den Kantonalkirchen», so Brändlin.
Weitere Geschäfte der AV
Auf die Abgeordneten wartete auch an Tag zwei ihrer Versammlung ein dichtes Programm. Nachdem die Debatte zur Ehe für alle auf Antrag des Aargauer Kirchenratspräsidenten Christoph Weber-Berg vorgezogen worden war, musste die Beratung über die neue Geschäftsordnung zurückgestellt werden. Sie soll nun an der Sommer-Synode 2020 in Sion weitergeführt werden.
Weiter beriet die Versammlung über die Motion «Mandat von Brot für alle als Sammelwerk der evangelischen Werke» der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St. Gallen. Darin forderte die St. Galler Kirche den Rat dazu auf, die Kooperation zwischen den evangelischen Hilfswerken zu klären und den Verteilschlüssel für die Spendengelder neu auszuhandeln. Dies vor dem Hintergrund eines sich verändernden Spendenmarktes. Dazu präsentierte der Rat fünf Vorschläge. In der Abstimmung wurde seine Antwort zur Kenntnis genommen. Zugleich forderte die AV den Rat aber dazu auf, die Diskussion über seine Vorschläge zusammen mit den Kantonalkirchen zu führen.
Ohne grosse Debatten verlief die Wiederwahl der Stiftungsräte der Hilfswerke Brot für alle und Heks. Für Brot für alle wurden Nicole Bardet, Pierre Jacot, Florian Wettstein, Maja Ingold und Jeanne Pestalozzi-Racine (Präsidentin) im Amt bestätigt; auf Seiten von Heks wurden Jean-Luc Dupuis, Simone Fopp Müller, Michèle Künzler, Fritz Schneider und Walter Schmid (Präsident) wiedergewählt.
Diskussionslos zur Kenntnis genommen wurden schliesslich auch die Jahresberichte 2018 der Koordinationskonferenz Missionsorganisationen und SEK sowie der Missionswerke DM-échange et mission und Mission 21. (no)
Im Anschluss daran entwickelte sich eine lebhafte Diskussion. Der Obwaldner Abgeordnete Michael Candrian sagte, es sei falsch, eine Entscheidung auf nationaler Ebene zu treffen. Vielmehr sei es Aufgabe der Kantonalkirchen und Kirchgemeinden, über die Ehe für alle zu befinden. Candrian kritisierte zudem, dass der Entscheid des Kirchenbundes zur Ausgrenzung einer theologischen Minderheit führe.
Angst vor Spaltung
Demgegenüber betonte die Aargauer Delegierte Catherine Berger-Meier, dass die AV in ihrer letzten Sitzung vom Juni bereits Ja zu unterschiedlichen sexuellen Orientierungen gesagt habe. Es sei folgerichtig, nun auch den nächsten Schritt zu tun. Berger-Meier warnte eindringlich davor, Minderheiten zu diskriminieren: «Für nicht betroffene Gruppen ist es schwer nachzuempfinden, was Diskriminierung bedeutet.»
In der Debatte war vor allem eins zu spüren: die Angst davor, dass der Graben zwischen Befürwortern und Gegnern die Reformierten spalten könnte. Der Baselbieter Kirchenratspräsident Martin Stingelin rief zu mehr Gelassenheit auf. Der Entscheid der AV nehme nichts vorweg. «Lasst uns doch einfach einmal das Bild, das sich heute ergibt, zur Kenntnis nehmen», sagte Stingelin.
Ja zur Gewissensfreiheit
Mit deutlicher Mehrheit sprachen sich die Abgeordneten schliesslich auch für zwei weitere Anträge der Exekutive aus. Darin empfiehlt der Rat den Kantonalkirchen, den allfällig neuen zivilrechtlichen Ehebegriff für die kirchliche Trauung vorauszusetzen. Zudem soll die Gewissensfreiheit der Pfarrerinnen und Pfarrer bei kirchlichen Trauungen von gleichgeschlechtlichen Paaren gewahrt bleiben.
Keine Mehrheit fand hingegen die Empfehlung des Rates an die Mitgliedkirchen, Trauungen gleichgeschlechtlicher Paare in die Trauregister aufzunehmen. In der Schlussabstimmung wurde noch einmal über das Gesamtpaket der drei genehmigten Anträge abgestimmt. Dieses fand bei 49 Ja- und 11-Nein-Stimmen eine klare Mehrheit.
Hintergrund der Abstimmung in der AV ist eine parlamentarische Initiative der Grünliberalen, die den Gesetzgeber auffordert, alle rechtlich geregelten Lebensgemeinschaften für alle Paare zu öffnen – unabhängig von Geschlecht oder sexueller Orientierung. Die Debatte im Parlament wird voraussichtlich in der Frühlingssession 2020 beginnen. (no)