Aargauer Kirchgemeinde wird zwangsverwaltet

Weil die Kirchenpflege der reformierten Kirchgemeinde Möhlin im Aargau nur noch aus drei Mitgliedern besteht, hat der Kirchenrat ein Kuratorium eingesetzt.


Die reformierte Kirchgemeinde Möhlin im Aargau ist nach Rücktritt eines ehrenamtlichen Mitglieds nicht mehr beschlussfähig, wie die Aargauer Landeskirche am 14. Dezember mitteilt. Nachdem an der Kirchgemeindeversammlung vom 29. November kein neues Mitglied gewählt werden konnte, hat der Kirchenrat nun ein Kuratorium für die Kirchgemeinde beschlossen.

Der eingesetzte Kurator übernehme die Geschäftsführung der Kirchgemeinde bis die Kirchenpflege wieder vervollständigt werden könne, heisst es in der Mitteilung weiter. Die Übergabe der Geschäfte der Kirchgemeinde an den Kurator sei noch im Dezember vorgesehen.

Gemäss Aargauer Kirchenordnung müssen der Kirchenpflege mindestens vier gewählte Mitglieder angehören, damit sie beschlussfähig ist. Zuletzt mussten im Aargau die beiden Kirchgemeinden Frick und Erlinsbach zwangsverwaltet werden. (no)