In einer am Mittwoch veröffentlichten Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss mehrerer Grossräte schreibt die Kantonsregierung, die Uni Freiburg plane kein nationales Zentrum für Imamausbildung. Das sei nicht das Ziel des Projekts.
Vielmehr sei ein «Schweizer Zentrum Islam und Gesellschaft» geplant. Es verfolge drei Ziele: Kenntnisse vermitteln, damit sich Imame und andere Bezugspersonen für muslimische Gemeinschaften besser integrieren könnten. Dies durch die Vermittlung des Rechts und der Geschichte der Schweiz sowie pädagogischer Kompetenzen.
Das Zentrum solle im Weiteren auch Personen Wissen vermitteln, die aus beruflichen Gründen mit Muslimen im Kontakt stehen: Angestellten von Sozialdiensten, Krankenhausseelsorgern, Lehrkräften oder Polizisten. Drittens werde es auch dazu beitragen, einen wissenschaftlichen Nachwuchs auszubilden.
Keine «Koranschule»
Die rund zehn Grossräte mehrerer Parteien hatten in ihrem im März eingereichten Vorstoss geschrieben, dem Kanton Freiburg fehle das Geld für solche Dinge. Das Zentrum könne einen erster Schritt hin zu einer Koranschule darstellen und ein solches Zentrum schwäche die Theologische Fakultät der Universität Freiburg.
Laut der Freiburger Regierung begrüsst aber die Theologische Fakultät das geplante Zentrum ausdrücklich. Es passe gut in ihre lange Tradition von Forschung und Lehre im Bereich des christlich-muslimischen Dialogs. Die Fakultät werde nur noch an Bedeutung und Attraktivität gewinnen.
Die Uni Freiburg arbeite keineswegs auf eine Schaffung einer neuen Faktultät oder Koranschule hin, schreibt die Regierung weiter. Und wenn das Zentrum einmal bestehe, fliesse vom Bund her auch Geld nach Freiburg. Mit Unterstützung des Bundes plane die Universität Freiburg den Aufbau des Zentrums.
Das Zentrum werde zur friedlichen Integration der muslimischen Gemeinschaften in der Schweiz beitragen und helfen, deren soziale Isolation zu vermeiden. Der Freiburger Staatsrat beantragt dem Kantonsparlament aus diesen Gründen, den sogenannten Auftrag der rund zehn Grossräte abzulehnen. Wann der freiburgische Grosse Rat den Vorstoss diskutiert, steht nicht in der Antwort des Staatsrats.