Obschon die meisten Landeskirchen nicht eben von Kirchgängern überrannt werden, gehören nach wie vor drei Viertel der Bernerinnen und Berner einer Landeskirche an. Eine Trennung von Kirche und Staat würde vor diesem Hintergrund politisch kaum Mehrheiten finden, vermutet der Regierungsrat in einem Bericht. Er hält es für sinnvoller, das Verhältnis zwischen Kirche und Staat im Rahmen einer Totalrevision des Kirchengesetzes weiter zu entwickeln. Dabei soll die historisch begründete, enge Verflechtung gelockert werden. Dies gilt besonders für personelle Fragen.
Im Fokus: Finanzierung der Landeskirchen
Geistliche sollen künftig nicht mehr vom Kanton, sondern von den Landeskirchen angestellt werden. Diese legen auch die pfarramtliche Versorgung der Kirchgemeinden fest und regeln die Aufnahme von Geistlichen in den Kirchendienst. Für die Finanzierung der Landeskirchen wird ein neues System ausgearbeitet. Im Moment stehen für den Regierungsrat Lastenausgleichs- und Beitragsmodelle im Vordergrund. Mit den anvisierten Massnahmen werden vor allem die Landeskirchen gestärkt. Nicht in Frage gestellt werden soll die öffentlich-rechtliche, territoriale Organisation der Kirchgemeinden, ihre Unterstellung unter das Gemeindegesetz sowie ihr Recht auf Erhebung von Kirchensteuern. (sda)
Reaktionen der Landeskirchen und des evangelisch-reformierten Pfarrvereins folgen.