Der Kirchenrat verlangt, dass die Hoheit über die öffentliche religiöse Nutzung bei der evangelischen Landeskirche bleibt. Dies solle durch einen Grundbucheintrag sichergestellt werden, wie die Kirche am 22. Oktober mitteilte.
Gemäss Verfassung der evangelischen Landeskirche habe der Kirchenrat Verkäufe von Liegenschaften der Kirchgemeinden zu genehmigen. Im Januar 2013 hatte die Kirchgemeindeversammlung Bischofszell-Hauptwil beschlossen, die Kapelle Ötlishausen, die früher schon einmal zum Schloss gehört hatte, an den derzeitigen Schlossbesitzer Josef Felder zu verkaufen.
Der Kirchenrat sei nun zum Schluss gekommen, dass er den Verkauf genehmigen könne, unter der Bedingung, dass das Betriebsreglement, das der Kirchgemeindeversammlung vorgelegen hatte, für alle künftigen öffentlichen religiösen Nutzungen gelte. Dafür sei ein entsprechender Grundbucheintrag nötig.
Kapelle bleibt Gottesdienstort
Damit will der Kirchenrat sicherstellen, dass die Kapelle weiterhin christlicher Gottesdienstort bleibt. Die Kirchgemeinde Bischofszell-Hauptwil werde ein Mitbenutzungsrecht haben. Aber auch mögliche andere künftige Nutzer sollen im Umgang mit der Kapelle an die Grundsätze der Landeskirche gebunden sein, wie es weiter heisst.
Der Käufer Josef Felder ist Verwaltungsratspräsident des Gutsbetriebs Ötlishausen, das im wesentlichen aus einer Pferdepension besteht. Unter anderem ist er auch Verwaltungsrat bei der Amag und der Edelweiss Air und war bis 2008 CEO des Flughafens Zürich. Gemäss eines Berichts der «Reformierten Presse» vom Januar 2013 beträgt der Kaufpreis eine halbe Million Franken.