Missbrauchsvorwürfe

Zivilklage gegen Ex-Papst läuft vorerst weiter

Ein deutsches Missbrauchsopfer hat im vergangenen Sommer Klage gegen einen ehemaligen Priester eingereicht. Davon betroffen ist auch der am Samstag verstorbene Joseph Ratzinger, der zur Zeit der Übergriffe zur Kirchenleitung gehörte.

Auch nach dem Tod von Papst emeritus Benedikt XVI. läuft die Klage eines Missbrauchsopfers vor dem Landgericht Traunstein in Oberbayern erst einmal weiter. Zwar müsste das Verfahren laut der Zivilprozessordnung nach dem Tod einer Partei eigentlich ruhen, sagte eine Gerichtssprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Montag, 2. Januar, auf Anfrage.

Weil der emeritierte Papst allerdings durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten wird, sei dies nicht der Fall. Das Verfahren richtet sich unter anderem gegen den an Silvester verstorbenen früheren Papst. Die Klage hat ein Missbrauchsopfer eingereicht, um die Schuldfrage für Schmerzensgeldzahlungen klären zu lassen.

Die Gerichtssprecherin teilte weiter mit, der Prozessbevollmächtigte könne jedoch eine Unterbrechung beantragen, bis die Erben des emeritierten Papstes ermittelt sind. Vertreten wurde Benedikt XVI. von der Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells in München. Wie diese auf die neue Situation reagieren wird, ist bislang nicht bekannt.

Verhandlungsbeginn voraussichtlich im März

Im Juni 2022 hatte Andreas Perr, ein Opfer des Missbrauchstäters und früheren Priesters Peter H., die Klage vor dem Landgericht Traunstein eingereicht. Perr hofft, dass das Gericht feststellt, dass H. ihn missbraucht hat und deswegen Schadensersatz leisten muss. Die Klage richtet sich neben H. selbst auch gegen den emeritierten Papst sowie den ehemaligen Münchner Erzbischof Kardinal Friedrich Wetter.

Das Gericht hatte im Dezember den 28. März 2023 als ersten mündlichen Verhandlungstermin vorgeschlagen – sämtliche Parteien sollten sich bis Mitte Januar dazu äussern, ob ihnen dieser Termin möglich ist.

Vorwürfe an die Kirchenleitung

Peter H. spielt auch im Missbrauchsgutachten des Erzbistums München und Freising vom Januar 2022 eine zentrale Rolle. In den 1990er-Jahren soll H. in der Erzdiözese München mehrere Kinder und Jugendliche missbraucht haben, darunter auch den Kläger. Die Leitung der Erzdiözese rund um den damaligen Erzbischof Kardinal Joseph Ratzinger und späteren Papst Benedikt XVI. hatte den pädophilen Priester im Jahr 1980 im Erzbistum aufgenommen und dessen Umgang mit Jugendlichen nicht unterbunden – obwohl H. zuvor bereits in Essen bei mehreren sexuellen Übergriffen ertappt worden war.

Im Februar 2022 hatte der ehemalige Papst Fehler im Umgang mit Missbrauchsfällen eingeräumt. In einer Stellungnahme sprach er von «tiefer Scham», «grossem Schmerz» und einer «aufrichtigen Bitte um Entschuldigung gegenüber allen Opfern sexuellen Missbrauchs». (epd/vbu)