ZH: Strafanzeige wegen Nötigung gegen Kirchgemeindepräsidenten

Der reformierte Zürcher Kirchenrat hat gegen den Präsidenten der Kirchgemeinde Zürich Industriequartier, Helmuth Werner, ein Administrativverfahren eröffnet und ihn superprovisorisch seiner Funktionen enthoben. Dies teilte die Kirche am 11. Juli mit.


In den vergangenen Wochen habe sich die «seit langem belastete Situation zugespitzt». An den Kirchenrat seien Klagen herangetragen worden, die auf «eine unhaltbare Personalführung durch den Kirchgemeindepräsidenten hindeuten».

Zudem werde Werner durch Hinweise auf Kompetenzüberschreitung bei «dienstlichen Auslagen» belastet. Aufgrund der Vorwürfe habe der Kirchenrat ein Verfahren gegen den Kirchgemeindepräsidenten eröffnet und ihn seiner Funktionen superprovisorisch enthoben, um den nötigen Freiraum für Abklärungen zu schaffen.

Zugleich habe der Kirchenrat gegen den Kirchgemeindepräsidenten Strafanzeige erstattet, unter anderem wegen ungetreuer Geschäftsführung und Nötigung.

Bereits im August 2011 habe der Kirchenrat über die Kirchgemeinde Industriequartier ein Administrativerfahren eröffnet. Gegen eine aufsichtsrechtliche Begleitung von Kirchenpflege und Kirchgemeindepräsident, die vom Kirchenrat anfangs 2013 angeordnet worden war, habe die Kirchenpflege Industriequartier Rekurs erhoben. Das Verfahren sei bei der landeskirchlichen Rekurskommission hängig.

Als interimistischer Präsident der Kirchgemeinde amtiere Uwe Müller-Gauss, Hinwil. Müller-Gauss sei mit den Gegebenheiten und der Situation in der Kirchgemeinde vertraut.