ZH: Regierung will Beihilfe zum Suizid nicht kantonal regeln

Der Zürcher Regierungsrat will keine aufsichtsrechtlichen Bestimmungen über die organisierte Suizidbeihilfe erlassen. Er beantragt deshalb dem Kantonsrat, eine Motion aus CVP-Kreisen nicht zu überweisen.


Eine kantonale Regelung der organisierten Suizidbeihilfe oder gar kantonal unterschiedliche Regelungen würden zu Rechtsunsicherheit führen, schreibt der Regierungsrat in seiner Stellungnahme zur Motion.

Die CVP-Motion vom Februar forderte, dass der Kanton Zürich aufsichtsrechtliche Bestimmungen über die organisierte Suizidbeihilfe erlässt, «damit die Sterbehilfeorganisationen und ihre Mitarbeitenden die Sorgfaltspflichten im Umgang mit sterbewilligen Personen einhalten».

Gerade im Kanton Zürich würden immer wieder «Missbräuche» im Zusammenhang mit Sterbehilfeorganisationen vermutet. Deshalb sei die Aufsicht über die organisierte Suizidbeihilfe zu stärken und gesetzlich zu regeln, schreiben die Kantonsräte Christoph Holenstein und Jean-Philippe Pinto in ihrem Vorstoss. Zudem würden sich die meisten Fälle von organisierter Sterbehilfe im Kanton Zürich ereignen.

Die Zürcher Regierung ist hingegen der Ansicht, dass eine kantonale Regelung der organisierten Suizidbeihilfe oder gar kantonal unterschiedliche Regelungen angesichts der Bedeutung der Thematik und der bundesrechtlichen Vorgaben eher zu Rechtsunsicherheit führen. Dies gelte umso mehr, als Sterbehilfeorganisationen auch in anderen Kantonen tätig seien.

Der Regierungsrat spricht sich für eine nationale Regelung aus und bedauert, dass eine solche nicht zustande gekommen ist. Ende Juni 2011 verzichtete der Bundesrat auf eine ausdrückliche Regelung der organisierten Suizidbeihilfe im Strafrecht. Um Missbräuche zu verhindern, sei einstweilen die konsequente Anwendung bestehender Regelungen im Zivil-, Straf-, Strafverfahrens- und Betäubungsmittelrecht gefordert, so der Regierungsrat.