Wenn Kirchen sich sozial engagieren, zum Beispiel mit Flüchtlingen, geraten sie schnell in den Verdacht, missionieren zu wollen. Aber auch andere soziale Institutionen sehen sich öfters dem Verdacht ausgesetzt, den Glauben über die Professionalität zu stellen.
An der Tagung «Ressource Spiritualität?» erläuterten Fachleute Chancen und Herausforderungen der christlichen sozialen Arbeit. Die Tagung fand am 18. März vor rund 110 Personen im Theologisch-Diakonischen Seminar Aarau statt.
Spiritualität als Mehrwert
Der Hauptreferent Daniel Zindel, Leiter der Stiftung Gott hilft in Zizers, betonte, dass christliche Spiritualität einen Mehrwert bringe. Sie sei eine Motivationsressource, schütze vor dem Helfersyndrom, fördere Barmherzigkeit und ermögliche Gefühlsregulierung nach Enttäuschungen. Sie vermittle Halt bei Erschütterungen, ermögliche aber einer Mitarbeiterin auch, rechtzeitig Halt zu sagen, wenn sie sich zu überfordern droht. Umgekehrt könne die Einsicht, dass der christliche Helfer aus Gnade lebt, Ansporn zu einer guten Leistung sein.
Gefahren falsch angewandter Spiritualität
Als Gefahren für christliche Mitarbeitende sieht Zindel die Versuchung, die «Konfession über die Profession» zu stellen und damit fachlichen Anforderungen auszuweichen. Dies kann zu Grenzverletzungen führen, zum Beispiel wenn einem Klienten das Gebet aufgedrängt wird – oder zur Passivität: Nur noch beten und hoffen, dass ein Wunder geschieht. Glaube darf im Rahmen einer sozialen Arbeit aber nicht aufgedrängt werden.
Umgekehrt sollen sozial Tätige bereit sein, auch geistliche Fragen zu beantworten, wenn diese gestellt werden. Manchmal kann es auch zu einem Muss werden, sich auf die geistliche Ebene zu begeben. Denn Spiritualität trage zur Identitätsentwicklung bei, ergänzend zu einer ausschliesslich säkularen Verankerung sozialer Arbeit.
Die praktische Umsetzung
Wie das in der Praxis umgesetzt wird, zeigte der Leiter der Zürcher Streetchurch, Markus Giger. Die Streetchurch ist gleichzeitig Kirche und Sozialwerk. Christliche Spiritualität durchdringt «implizit und explizit» alle Bereiche. Wo es um explizite spirituelle Angebote wie den Gottesdienst geht, sei die Teilnahme freiwillig. Klienten müssen christlichen Angeboten fernbleiben können, ohne irgendwelche Nachteile befürchten zu müssen. Entscheidend ist für Giger die Beziehung. Menschen werden in eine «familiäre und versöhnende Gemeinschaft» integriert, in der alle die Frohe Botschaft hören.
In der Praxis kann die Streetchurch junge Leute integrieren, die andernorts als hoffnungslose Fälle gelten. Wenn Jugendliche sich für den christlichen Glauben entscheiden, werden sie öffentlich getauft. Giger betont dabei die Glaubensfreiheit als eine Freiheit, sich auch für einen bestimmten Glauben zu entscheiden. Probleme habe es deswegen mit den Behörden noch nie gegeben.
Die Sicht der Behörden
Als Vertreter einer Behörde beschrieb Markus Geiter, Leiter der Berufsbeistandschaft des Bezirks Rheinfelden, den Umgang mit christlichen Institutionen. Den Behörden sei bewusst, dass Christen ein wertschätzendes Menschenbild hätten.
Probleme könne es geben, wenn professionelle Grenzen überschritten und problematische spirituelle Praktiken eingesetzt werden, zum Beispiel Exorzismen. Christliche Spiritualität dürfe den Klienten nicht überfordern, und sie dürfe nicht als Mittel zum Zweck eingesetzt werden.
Spiritualität am Sterbebett
Schliesslich ermutigte Karin Tschanz, Spitalseelsorgerin in Aarau und Ausbildnerin für Palliative Care, zum Einsatz christlicher Spiritualität bei sterbenden Menschen. Zwar seien die Haltungen von Sterbenden sehr unterschiedlich. Vor dem Tod öffneten sich Menschen aber oft auch für den Glauben und suchten eine Gelegenheit, unbereinigte Dinge in Ordnung zu bringen. Sie ermutigte die Teilnehmenden aber, selbst die spirituelle Quelle aufzusuchen, bevor sie andere dazu hinführen. Jeder muss sich selbst helfen lassen, wenn er andern helfen will.